Aufbewahrungspflichten
Im Zeitalter der Digitalisierung gibt es im Zusammenhang mit den Aufbewahrungspflichten in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Die Vorteile digitaler Werkzeuge bei der Ablage von
Im Zeitalter der Digitalisierung gibt es im Zusammenhang mit den Aufbewahrungspflichten in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Die Vorteile digitaler Werkzeuge bei der Ablage von
Grundsätzlich besteht in Österreich ein steuerliches Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen. Eine Ausnahme von diesem Verbot und damit eine steuerliche Absetzbarkeit wird jedoch ermöglicht, wenn ein Nachweis
Das Jahr 2018 ist nun vorbei und jeder Unternehmer, welcher bereits eine Registrierkasse in Betrieb hat, muss einen Jahresbeleg der Registrierkasse erstellen. Dieser Beleg ist
Ab 1.1.2019 erfolgt eine Neuordnung des Abrechnungs- und Meldesystems. Die für Sie wohl bedeutendste Änderung dabei, ist der Wegfall der Mindestangaben-Meldung. Für eine rasche Anmeldung
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Zum Jahresende sind Sie verpflichtet, eine Inventur zu erstellen. Die Inventur kann sowohl händisch als auch in Excel erfasst werden und sollte zumindest folgende Angaben
Seit 1.9.2018 gilt die Arbeitszeitnovelle 2018, deren Kernstück die Ausweitung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden am Tag ist. Die tägliche Höchstarbeitszeit
Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch fröhliche Weihnachten, ein besinnliches Fest mit Ihrer Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. Ich bedanke mich
Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass aktuell wieder vermehrt Phishing-Mails und sonstige „Fake-Rechnungen“ von Betrügern direkt an Firmen versendet werden. Dem ersten Anschein
Da derzeit Kryptowährungen und sein bekanntester Vertreter Bitcoin in aller Munde sind, möchte ich Ihnen auch diesbezüglich kurz die derzeitige steuerliche Situation in Österreich darlegen.
Ab 1.1.2019 entfällt der Kinderfreibetrag (derzeit € 440,- pro Kind) und auch Kinderbetreuungskosten (derzeit bis € 2.300,- jährlich pro Kind bis zum 10. Lebensjahr) sind
Mit 1.11.2018 wurde der gesetzliche Steuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohnraum (Zimmervermietung) wieder auf den bis 1.5.2016 anzuwendende Mehrwertsteuersatz in Höhe von 10% herabgesetzt
as ist der Platzhaltertext für die Neuigkeiten zu 2019.
Für das Jahr 2019 erwartet uns wieder einiges Neues im Bereich der Steuern, Personalverrechnung und Unternehmensrecht. Die wichtigsten Erneuerungen werden in diesem Video zusammengestellt.
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