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ARBEITEN AM FEIERTAG

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr

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KAMMERUMLAGEN

Neben der Grundumlage, die grundsätzlich jedes Wirtschaftskammer-Mitglied zu entrichten hat, gibt es auch noch die Kammerumlage 1 (KU1) sowie die Kammerumlage 2 (KU2 oder DZ).

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TOURISMUSFÖRDERUNGSBEITRAG BURGENLAND

Alle Unternehmer (sowohl natürliche als auch juristische Personen), die im Burgenland eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, sind grundsätzlich gemäß Burgenländischen Tourismusgesetz verpflichtet, für

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Aufbewahrungspflichten

Im Zeitalter der Digitalisierung gibt es im Zusammenhang mit den Aufbewahrungspflichten in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Die Vorteile digitaler Werkzeuge bei der Ablage von

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Inventur zum 31.12.2018

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Zum Jahresende sind Sie verpflichtet, eine Inventur zu erstellen. Die Inventur kann sowohl händisch als auch in Excel erfasst werden und sollte zumindest folgende Angaben

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