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Betriebsurlaub

Rechtliche Rahmenbedingungen Laut Urlaubsgesetz muss der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, wobei auf die Erfordernisse des Betriebes sowie auf die

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URLAUBSRECHT

Der Urlaub in Österreich wird im Urlaubsgesetz (UrlG) geregelt. Dieses Bundesgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht (auch für

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Der Betriebsrat

Voraussetzungen der Betriebsratswahl Der Betriebsrat ist auf Basis einer Betriebsratswahl zu errichten. Es ist einzig Sache der Belegschaft und nicht des Arbeitgebers, eine Betriebsratswahl zu

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Behinderteneinstellungsgesetz

Sobald Ihr Unternehmen eine gewisse Größe und damit verbunden, eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern erreicht, gilt es das Behinderteneinstellungsgesetz zu beachten. Ab 25 Arbeitnehmern muss

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ARBEITEN AM FEIERTAG

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr

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KAMMERUMLAGEN

Neben der Grundumlage, die grundsätzlich jedes Wirtschaftskammer-Mitglied zu entrichten hat, gibt es auch noch die Kammerumlage 1 (KU1) sowie die Kammerumlage 2 (KU2 oder DZ).

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TOURISMUSFÖRDERUNGSBEITRAG BURGENLAND

Alle Unternehmer (sowohl natürliche als auch juristische Personen), die im Burgenland eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, sind grundsätzlich gemäß Burgenländischen Tourismusgesetz verpflichtet, für

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