Wie vom Gesetzgeber gewünscht, erfolgt eine Neuordnung der Sozialversicherung. Es wird künftig ein 5-Träger-Modell in der Sozialversicherung geben. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) verschmelzen und bilden zusammen ab 1. Jänner 2020 den neuen Versicherungsträger „Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen“ oder kurz „SVS“.
Neuheiten SVS
Wie vom Gesetzgeber gewünscht, erfolgt eine Neuordnung der Sozialversicherung. Es wird künftig ein 5-Träger-Modell in der Sozialversicherung geben. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) verschmelzen und bilden zusammen ab 1. Jänner 2020 den neuen Versicherungsträger „Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen“ oder kurz „SVS“.