Jahresausgleich Neusiedl – „Er gab sie mir als Ausgleich für alles, was ihr mir genommen habt! Sie ist meine Freude! – sie ist auch meine Qual!“, heißt es in Der scharlachrote Buchstabe.
Die Einreichung des Jahresausgleichs bzw. der Arbeitnehmerveranlagung ist für so manchen Arbeitnehmer eine eher unliebsame Angelegenheit. Wenn sich jedoch am Ende eines Steuerjahres eine Gutschrift ergibt, kann das doch auch für kleine oder größere Freuden sorgen.
Damit der Jahresausgleich für Sie nicht zur Qual wird, holen wir gemeinsam Ihre zu viel bezahlte Lohnsteuer und Sozialversicherung vom Finanzamt zurück. Und das sogar bis zu 5 Jahre rückwirkend!
So kann auch Ihnen die Arbeitnehmerveranlagung Freude bereiten.
AusgezeichnetBasierend auf 29 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Angela Ashworth-Opitz2022-05-24Kompetent, hilfsbereit und erreichbar! Toller ServiceTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Georg Reinprecht2022-04-20Sehr kompetente und engagierte Beratung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.THON Baubetreuung GmbH2022-04-05Birgit Priklopil ist eine ausgezeichnete Steuerberaterin. Man kann ihre Kanzlei nur empfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Petra Haumer2022-01-28Kompetente und zuverlässige Steuerberatungskanzlei! Als EPU lagere ich meine Buchhaltung und meine Jahresabschlüsse an die Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH aus, da ich weiß, dass sie dort schnell, korrekt und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt werden. Ich kann mich jederzeit mit Fragen zu Steuerthemen, Förderungen und Zahlungen an eineN der kompetenten MitarbeiterInnen wenden und erhalte binnen kürzester Zeit eine präzise Antwort und meist sogar eine Empfehlung, was ich dazu tun kann. Birgit Priklopil und ihr Team sind einfach nur spitze und meiner Meinung nach die Besten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Als Unternehmerin fühlt man sich dort einfach super aufgehoben.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Manuela Weiss2022-01-18Ich bin seit vielen Jahren Kundin bei der Birgit Priklopil Steuerberatungs GmbH. Seit einem Jahr auch mit der MW-Akademie (Akademie für ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung). Das Service ist großartig. Ich bekomme auf jegliche Fragen innerhalb kürzester Zeit eine kompetente Antwort. Wann immer ich Hilfe benötige, bekomme ich diese auch. Ich bin sehr froh, mit meinen beiden Unternehmen bei euch Kunde zu sein. Vielen Dank und auf eine weitere gute Zusammenarbeit! Alles Liebe Manuela Weiss, MBATrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Sebastian Peck2021-12-21Perfekte Betreung !!!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Tanja Leiner2021-11-07Sehr kompetent, lösungsorientiert und hilfsbereit. Man ist keine Nummer, man wird freundlich empfangen und es wird sich auch Zeit genommen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Boshi Elite Personaltraining2021-08-18Super engagiertes Steuerberaterteam, höchst professionell und fachlich Erstklassig. Meine Anliegen werden immer schnell, kompetent und vor allem mit viel Geduld beantwortet. Dazu sind das Engagement und die Freundlichkeit des gesamten Teams außergewöhnlich. Ich fühle mich richtig gut aufgehoben und betreut. Die Online Plattform für die Buchhaltung macht alles Kinderleicht, außerdem erspart sich jedes Unternehmen dadurch unendlich viel Zeit! Einfach, unkompliziert, rasche und kompetente Antworten auf die verschiedensten Herausforderungen die man als Jungunternehmer hat. Ich kann Birgit und ihr Team von Herzen weiterempfehlenund freue mich darauf, dass wir noch einige interessante Projekete gemeinsam erledigen werden. Vielen Dank!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Markus Steiner2020-11-24Benötigt man schnelle, unkomplizierte und kompetente Beratung bei steuerlichen Themen, ist man bei Birgit und Ihrem Team in den besten Händen. Danke für die tolle Zusammenarbeit!
Der Jahresausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung ist in vielen Fällen freiwillig. So können Sie eine Vorberechnung machen und diese nur bei einer Gutschrift beim Finanzamt einreichen. Wenn keine Pflichtveranlagung besteht und Sie eine Nachzahlung erwarten, können Sie den Antrag zurückziehen. Sie haben daher kein Risiko!
Sobald Sie jedoch in einem Beitragsmonat mehr als einen Bezug ausbezahlt bekommen oder mehrere Einkommensquellen haben, fordert Sie das Finanzamt auf, eine Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen.
Seit 2017 gibt es auch die Möglichkeit des antraglosen (automatischen) Jahresausgleichs. Für Personen, die lediglich Pauschalbeträge (=Negativsteuer) absetzen möchten und bis Juni des Folgejahres keine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben, wird diese automatisch durchgeführt. Voraussetzung ist, dass die Berechnungen eine Steuergutschrift ergeben und keine besonderen Ausgaben geltend gemacht werden. Dies erspart vor allem Pensionisten und Geringverdienern den bürokratischen Aufwand.
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Wenn einer der nachfolgenden Umstände auf Sie zutrifft, empfehlen wir Ihnen den Jahresausgleich einzureichen:
Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit.
Wenn Sie eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung einreichen, haben Sie bis zum 30. April bzw. 30. Juni (bei Online-Erklärungen) des Folgejahres dafür Zeit.
Selbstverständlich können Sie Ihren Jahresausgleich auch selbst mittels Formular oder online einreichen. Wenn Sie sich jedoch bei manchen Punkten unsicher sind oder nicht genau wissen, welche Ausgaben Sie geltend machen können, unterstützen wir Sie gerne als kompetente Steuerberatungskanzlei mit folgenden Leistungen:
Weiters bleiben wir für Sie immer am aktuellen Stand. Sollten sich Gesetzesänderungen wie beispielsweise steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder zusätzliche Absetzmöglichkeiten für Sie ergeben, berücksichtigen wir diese immer zu Ihren Gunsten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kosten für die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung im Jahr der Bezahlung wieder als Sonderausgaben abgesetzt werden können!
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungsstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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