Vor-Ort-Anmeldung Arbeitnehmer

Vor-Ort-Anmeldung Arbeitnehmer

Ab 1.1.2019 erfolgt eine Neuordnung des Abrechnungs- und Meldesystems. Die für Sie wohl bedeutendste Änderung dabei, ist der Wegfall der Mindestangaben-Meldung. Für eine rasche Anmeldung eines Arbeitnehmers steht Ihnen zudem ab 1.1.2019 die sog. „Vor-Ort-Anmeldung“ über Telefon oder Fax zur Verfügung. Damit können Sie selbst (wenn es schnell gehen muss und Sie uns nicht erreichen können) Ihre Dienstnehmer vor Arbeitsantritt ordnungsgemäß anmelden.

 

Vor-Ort-Anmeldung

Grundsätzlich sind alle Anmeldungen zur Pflichtversicherung mittels elektronischer Datenfernübertragung zu erstatten. In bestimmten Fällen kann ab 1.1.2019 eine Vor-Ort-Anmeldung per Telefax oder Telefon erstattet werden (ehemals Mindestangaben-Meldung).

 

Folgende Voraussetzungen müssen dabei gegeben sein:

  • Die meldepflichtige Stelle verfügt über keine EDV-Ausstattung und keinen Internetzugang
  • Dienstgeber verfügt über eine Beitragskontonummer
  • Anzumeldender Dienstnehmer verfügt über eine Versicherungsnummer
  • Die Vor-Ort-Anmeldung muss vor Arbeitsantritt erfolgen
  • Eine elektronische Anmeldung ist binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachzureichen

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie jederzeit eine Vor-Ort-Anmeldung durchführen. Nachfolgende finden Sie die relevanten Kontaktdaten für die Vor-Ort-Anmeldung:

Telefon: 05/780 760

Telefax: 05/780 761

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