Ab 1.1.2019 erfolgt eine Neuordnung des Abrechnungs- und Meldesystems. Die für Sie wohl bedeutendste Änderung dabei, ist der Wegfall der Mindestangaben-Meldung. Für eine rasche Anmeldung eines Arbeitnehmers steht Ihnen zudem ab 1.1.2019 die sog. „Vor-Ort-Anmeldung“ über Telefon oder Fax zur Verfügung. Damit können Sie selbst (wenn es schnell gehen muss und Sie uns nicht erreichen können) Ihre Dienstnehmer vor Arbeitsantritt ordnungsgemäß anmelden.
Vor-Ort-Anmeldung
Grundsätzlich sind alle Anmeldungen zur Pflichtversicherung mittels elektronischer Datenfernübertragung zu erstatten. In bestimmten Fällen kann ab 1.1.2019 eine Vor-Ort-Anmeldung per Telefax oder Telefon erstattet werden (ehemals Mindestangaben-Meldung).
Folgende Voraussetzungen müssen dabei gegeben sein:
- Die meldepflichtige Stelle verfügt über keine EDV-Ausstattung und keinen Internetzugang
- Dienstgeber verfügt über eine Beitragskontonummer
- Anzumeldender Dienstnehmer verfügt über eine Versicherungsnummer
- Die Vor-Ort-Anmeldung muss vor Arbeitsantritt erfolgen
- Eine elektronische Anmeldung ist binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachzureichen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie jederzeit eine Vor-Ort-Anmeldung durchführen. Nachfolgende finden Sie die relevanten Kontaktdaten für die Vor-Ort-Anmeldung:
Telefon: 05/780 760
Telefax: 05/780 761