FREIWILLIGE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

FREIWILLIGE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Es ist für Selbständige nun leichter geworden, sich für Krisenzeiten zu wappnen. Denn der Nationalrat hat kurz vor Jahresende 2018 beschlossen, die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu senken. Dies sind eindeutig gute Nachrichten für Selbständige! Bitte finden Sie nachfolgend eine kurze Übersicht der Änderungen.

Änderungen der freiwilligen ALV

Rückwirkend ab 1. Juli 2018 beträgt der Prozentsatz in der niedrigsten Stufe der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nur noch 3% (statt bisher 6%). Man kann sich also deutlich günstiger als bisher vor finanziellen Sorgen in joblosen Zeiten schützen. Es gibt insgesamt drei Beitragsstufen, woraus sich auch die Höhe eines allfälligen Arbeitslosengeldes ergibt:

Klassifizierung Versicherungsbeitrag pro Monat Ergibt Arbeitslosengeld pro Tag
Stufe 1 € 45,68 € 24,47
Stufe 2 € 182,70 € 38,86
Stufe 3 € 274,05 € 53,71


Berechtigt sind:

  • Selbständige, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständigen Erwerbstätigen (FSVG) pensionsversichert sind, sowie
  • Freiberuflich tätige Rechtsanwälte


Weitere Aspekte

Viele Selbständige brauchen keine freiwillige Arbeitslosenversicherung, weil sie aus ihrer Zeit als Arbeitnehmer bereits Ansprüche erworben haben, die bei späterer Selbständigkeit erhalten bleiben.

Wer sich freiwillig versichern möchte, kann dies unmittelbar nach Beginn der Selbständigkeit oder innerhalb der folgenden 6 Monate tun. Andernfalls ist ein Abschluss erst nach 8 Jahren wieder möglich. Auch die Kündigung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung kann erst 8 Jahre nach deren Abschluss erfolgen.

  • Praktika & Ferialjobs 2026 Juni 2, 2026 - Sommerzeit ist Praktikumszeit: Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende sammeln derzeit erste Berufserfahrungen. Für Unternehmen stellt sich dabei oft die entscheidende Frage: Liegt ein echtes Dienstverhältnis vor – oder nur ein…
  • 🎉 Ausgezeichnet – zum 4. Mal in Folge! 🎉 Mai 13, 2026 - Wir freuen uns sehr, auch im Jahr 2026 wieder als „Top Berater“ (KURIER / IMWF) ausgezeichnet worden zu sein. Diese wiederholte Auszeichnung bestätigt unser tägliches Engagement für kompetente, verlässliche und…
  • Neuigkeiten zum Jahreswechsel 2026 Januar 19, 2026 - Ab 2026 treten einige (wenige) steuerliche Neuerungen in Kraft – und ein paar Änderungen gelten sogar schon früher! Hier die wichtigsten Punkte für Unternehmer:innen, Selbständige und alle, die den Überblick…
  • Jahresabschluss Neusiedl EU-Vorsteuer zurückholen – jetzt beantragen! Juli 7, 2025 - Vorsteuererstattungsverfahren in der EU Bezahlen österreichische Unternehmer, welche in Österreich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, im Ausland Rechnungen für Ihr Unternehmen (z.B. Hotel-, Tank-, Restaurantrechnungen, etc.) muss der Unternehmer den Betrag…
  • Wichtige Steuerentlastungen ab 2025 Oktober 16, 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von Reisekostenvergütungen Nach über einem Jahrzehnt…