Weiterverrechnung von Selbstkosten in der Umsatzsteuer

In unserem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die Weiterverrechnung von Selbstkosten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer geben. Dieses Thema ist insbesondere für Unternehmen relevant, die Kosten für ihre Kunden vorstrecken und weiterverrechnen.

 

Was sind durchlaufende Kosten?

Durchlaufende Kosten entstehen, wenn Ihr Unternehmen Ausgaben

im Namen und auf Rechnung eines Dritten tätigt. Diese sind in der

Regel umsatzsteuerlich nicht relevant, da Sie in diesem Fall nur als Vermittler agieren. Solche Kosten müssen auf Ihrer Rechnung klar als solche ausgewiesen und getrennt von Ihren eigenen Leistungen aufgeführt werden.

 

Beispiele für durchlaufende Kosten:

  • Gebühren von Behörden und Gerichten
  • Orts- und Kurtaxen
  • Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, die von Spediteuren weiterverrechnet werden

 

Wann fällt Umsatzsteuer an?

Umsatzsteuer wird fällig, wenn die weiterverrechneten Kosten nicht als durchlaufende Kosten gelten, sondern als Teil Ihrer eigenen Leistungen. Dies ist beispielsweise der Fall bei:

  • Reisekosten wie Flug-, Hotelkosten oder Kilometergelder
  • Telefon- und Internetkosten
  • Portokosten

 

Umsatzsteuersatz bei weiterverrechneten Kosten

Die Umsatzsteuer auf weiterverrechnete Kosten richtet sich nach dem Steuersatz Ihrer Hauptleistung. Dies bedeutet, dass, wenn Ihre Hauptleistung dem Normalsteuersatz (20%) unterliegt, auch die verbundenen weiterverrechneten Kosten diesem Steuersatz unterliegen.

 

Unser Tipp:

Wir empfehlen, bei der Weiterverrechnung von Kosten eine klare Trennung zwischen durchlaufenden Posten und vorab ausgelegten Kosten vorzunehmen. Setzen Sie sich im Zweifel mit uns in Verbindung, um mögliche umsatzsteuerliche Fallstricke zu vermeiden. Eine rechtzeitige Prüfung schützt Sie vor unnötigen Steuerrisiken und sorgt für eine korrekte Abrechnung gegenüber Ihren Kunden.

Mehr Beiträge

Jahresausgleich Neusiedl

FlexCo als Alternative zur GmbH

Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den

Homeoffice Regelungen für Mitarbeiter

In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine kürzlich

Arbeitszeitaufzeichnung für Mitarbeiter

Ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen und Prüfungen durch die Krankenkassen ist die Arbeitszeitaufzeichnung der Mitarbeiter. Aufgrund der Wichtigkeit und Relevanz dieses Themas möchten wir Sie

Kontakt

 Birgit Priklopil

Birgit Priklopil

Mein Name ist Birgit Priklopil und ich navigiere Unternehmer durch den Steuerdschungel.

Kontakt

Bürozeiten

Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!

Ⓒ 2020 - All Rights Are Reserved - Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH