Neuigkeiten zum Jahreswechsel 2026
- Ab 2026 treten einige (wenige) steuerliche Neuerungen in Kraft – und ein paar Änderungen gelten sogar schon früher! Hier die wichtigsten Punkte für Unternehmer:innen, Selbständige und alle, die den Überblick behalten wollen:
- 🔹 Neue Steuerstufen & Absetzbeträge
- Durch die Progressionsabgeltung werden die Tarifstufen und Absetzbeträge angepasst – das bedeutet mehr Netto und eine Entlastung durch die Inflation.
- 🔹 Investitionsfreibetrag steigt
- Von 01.11.2025 bis 31.12.2026 wird der IAB befristet auf 20 % bzw. 22 % erhöht. Ein starker Anreiz, Investitionen zeitlich klug zu planen!
- 🔹 Höhere Pauschalierungen
- Die Basispauschalierung und die Vorsteuerpauschalierung werden angehoben – ideal für Kleinunternehmer:innen, die einfachere Abrechnungen bevorzugen.
- 🔹 Neue Kleinunternehmerregelung (USt)
- Achtung: Für die Grenze gilt künftig das Leistungsprinzip, nicht das Zuflussprinzip! Entscheidend ist also, wann die Leistung erbracht wurde, nicht wann das Geld eingeht.
- 🔹 Kilometergeld fürs Fahrrad 🚲
- Rückwirkend ab 01.06.2025 gilt ein amtliches Kilometergeld von 0,25 €/km – perfekt für alle, die umweltfreundlich unterwegs sind.
- 🔹 Grunderwerbsteuer – neue Regeln seit 01.06.2025
- Es gibt wichtige Änderungen beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Besonders spannend für Käufer:innen, Verkäufer:innen und Immobilienprofis.
- 🔹 Neue Trinkgeldregelung
- Auch im Bereich Trinkgelder tut sich etwas – hier kommen modernisierte Vorgaben, die Klarheit für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bringen.
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