Praktika & Ferialjobs 2026

Praktika & Ferialjobs 2026

Sommerzeit ist Praktikumszeit: Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende sammeln derzeit erste Berufserfahrungen. Für Unternehmen stellt sich dabei oft die entscheidende Frage:

Liegt ein echtes Dienstverhältnis vor – oder nur ein Pflichtpraktikum bzw. eine Schnupperlehre?

Die korrekte Einstufung ist wesentlich, denn davon hängen Sozialversicherung, Lohnsteuer, arbeitsrechtliche Ansprüche und Meldepflichten ab.

Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Unterschiede.

1. Ferialjob = meist normales Dienstverhältnis

In der Praxis handelt es sich bei klassischen „Ferialpraktika“ häufig gar nicht um Praktika im rechtlichen Sinn, sondern um ganz normale Dienstverhältnisse.

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • Arbeitszeiten vorgegeben werden,
  • Weisungen erteilt werden,
  • die Person organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist,
  • konkrete Arbeitsleistungen erwartet werden,
  • ein kollektivvertragliches Entgelt bezahlt wird.

Folge:

Es besteht eine reguläre Anmeldung bei der ÖGK mit allen üblichen arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie:

  • Urlaub
  • Sonderzahlungen
  • Entgeltfortzahlung
  • kollektivvertraglicher Mindestlohn

Typisches Beispiel:

Ein Student arbeitet im Sommer im Lager, unterstützt das Team vollwertig und erhält klare Arbeitsanweisungen.

➡ Das ist ein klassisches Dienstverhältnis.

2. Pflichtpraktikum MIT Entlohnung

Viele Schulen und Studienrichtungen schreiben verpflichtende Praktika vor.

Hier steht grundsätzlich der Ausbildungszweck im Vordergrund. Dennoch kann Sozialversicherungspflicht entstehen, wenn ein Taschengeld bezahlt wird.

Charakteristisch:

  • keine Arbeitspflicht
  • keine Weisungsgebundenheit wie bei Arbeitnehmern
  • Betreuung und Anleitung stehen im Vordergrund
  • freiwilliges Taschengeld wird bezahlt

Wichtig:

Sobald eine Entlohnung bezahlt wird, liegt in der Regel ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis vor. Zu beachten sind jedenfalls die Regelungen des anzuwendenden Kollektivvertrages!

➡ Anmeldung bei der ÖGK erforderlich!

3. Pflichtpraktikum OHNE Entlohnung

Wird kein Entgelt oder Taschengeld bezahlt und steht ausschließlich die Ausbildung im Mittelpunkt, liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor.

Folge:

  • keine Anmeldung bei der ÖGK
  • keine Lohnsteuer
  • kein Urlaub
  • keine Sonderzahlungen

Die Praktikantin bzw. der Praktikant ist dennoch über die gesetzliche Schüler- bzw. Studierenden-Unfallversicherung abgesichert.

Achtung:

Bereits kleine Geld- oder Sachleistungen können die rechtliche Beurteilung verändern.

4. Schnupperlehre / Berufsorientierung

Berufspraktische Tage oder Schnupperlehren dienen ausschließlich dem Kennenlernen eines Berufs.

Voraussetzungen:

  • keine Arbeitspflicht
  • kein Taschengeld
  • keine Eingliederung in den Arbeitsprozess
  • maximal 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

➡ Keine Anmeldung erforderlich.

Wichtig:

Sobald produktiv mitgearbeitet wird oder Entgelt bezahlt wird, kann rasch ein echtes Dienstverhältnis entstehen.

Unser Tipp:

✔ Praktika vor Beginn prüfen lassen

✔ Vereinbarungen schriftlich dokumentieren

✔ Arbeitsinhalt und Ausbildungszweck klar festhalten

✔ Meldungen rechtzeitig durchführen

✔ Ausstellung einer Bestätigung bei Pflichtpraktiken verpflichtend

✔ Einhaltung von Beschäftigungsgesetzen bei Kindern und Jugendlichen

  • Praktika & Ferialjobs 2026 Juni 2, 2026 - Sommerzeit ist Praktikumszeit: Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende sammeln derzeit erste Berufserfahrungen. Für Unternehmen stellt sich dabei oft die entscheidende Frage: Liegt ein echtes Dienstverhältnis vor – oder nur ein…
  • 🎉 Ausgezeichnet – zum 4. Mal in Folge! 🎉 Mai 13, 2026 - Wir freuen uns sehr, auch im Jahr 2026 wieder als „Top Berater“ (KURIER / IMWF) ausgezeichnet worden zu sein. Diese wiederholte Auszeichnung bestätigt unser tägliches Engagement für kompetente, verlässliche und…
  • Neuigkeiten zum Jahreswechsel 2026 Januar 19, 2026 - Ab 2026 treten einige (wenige) steuerliche Neuerungen in Kraft – und ein paar Änderungen gelten sogar schon früher! Hier die wichtigsten Punkte für Unternehmer:innen, Selbständige und alle, die den Überblick…
  • Jahresabschluss Neusiedl EU-Vorsteuer zurückholen – jetzt beantragen! Juli 7, 2025 - Vorsteuererstattungsverfahren in der EU Bezahlen österreichische Unternehmer, welche in Österreich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, im Ausland Rechnungen für Ihr Unternehmen (z.B. Hotel-, Tank-, Restaurantrechnungen, etc.) muss der Unternehmer den Betrag…
  • Wichtige Steuerentlastungen ab 2025 Oktober 16, 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von Reisekostenvergütungen Nach über einem Jahrzehnt…