Wichtige Steuerentlastungen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten:
Erhöhung von Reisekostenvergütungen
Nach über einem Jahrzehnt ohne Anpassung steigen die Pauschalen für Reisekosten deutlich:
- Taggelder Inland erhöhen sich von 26,40 € auf 30,00 € (+13,64 %).
- Nächtigungsgelder Inland steigen von 15,00 € auf 17,00 € (+13,33 %).
- Kilometergeld für PKW und Kombis wird von 0,42 € auf 0,50 € angehoben (+19,05 %), und für Motorräder sowie Fahrräder verdoppelt sich fast der Satz auf ebenfalls 0,50 € pro gefahrenem Kilometer.
- Öffi-Kostenersatz: Der Kostenersatz bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Dienstreisen wird attraktiver gestaltet. Für die ersten 50 Kilometer wird ein Zuschuss von 50 Cent pro Kilometer gewährt.
Anhebung der Kleinunternehmergrenze
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von € 35.000 auf € 55.000. Diese Änderung soll kleinen Unternehmen ermöglichen, weiter zu wachsen, ohne sofort in eine höhere Steuerpflicht zu rutschen. Die neue Grenze gilt auch als Pauschalierungsgrenze in der Einkommensteuer, was die Steuererklärung für viele vereinfachen wird.
Abschaffung der kalten Progression
Die kalte Progression, die in den letzten Jahren zu versteckten Steuererhöhungen führte, wird weiter abgebaut. Ab 2025 werden die Steuerstufen erneut an die Inflationsrate angepasst, wodurch Lohnsteigerungen nicht mehr zu höheren Steuerbelastungen führen sollen.
Neue Tarifstufen ab 2025:
- Erste Tarifstufe: 13.308 Euro
- Zweite Tarifstufe: 21.617 Euro
- Dritte Tarifstufe: 35.836 Euro
- Vierte Tarifstufe: 69.166 Euro
- Fünfte Tarifstufe: 103.072 Euro
Unser Tipp:
Nutzen Sie das verbleibende Quartal 2024, um Ihre Steuerlast gezielt zu optimieren. Prüfen Sie jetzt, welche Einnahmen, Ausgaben oder Investitionen Sie noch in diesem Jahr sinnvoll planen können, um bestmöglich von den kommenden Steuerregelungen 2025 zu profitieren.