Wir möchten Sie in diesem Newsbeitrag darauf hinweisen, dass ein Umstieg in das neue Gehaltssystem der Handelsangestellten nur zum ersten eines Monats möglich ist, der letztmögliche Umstiegsstichtag ist der 1.1.2022. Ab 1.1.2022 verliert die Gehaltsordnung Alt ihre Gültigkeit. Bis zu diesem Datum sind alle Dienstnehmer verpflichtend in das neue Gehaltssystem einzustufen.
Darüber sind die Mitarbeiter drei Monate vor dem beabsichtigten Umstiegsstichtag schriftlich zu informieren.
Ein Zweizeiler per Mail würde reichen. In Betrieben, in welchen der Umstiegsstichtag mittels Betriebsvereinbarung festgelegt wurde, entfällt die Informationsplicht. Es wird jedoch eine zwischen Betrieb und Betriebsrat abgestimmte zeitgerechte Information an die Angestellten empfohlen.
Hier die wichtigsten Punkte für die Vorgangsweise:
- Information mit dem Stichtag 01.01.2022 an alle Mitarbeiter
- Einstufungen aufgrund der konkreten Tätigkeit in die neue Gruppe
- Das nächsthöhere Gehalt der neuen Gruppe wird herangezogen. Ausschlaggebend dafür ist das derzeitige KV-Gehalt (ohne Überzahlung)
- Der ursprüngliche Vorrückungsstichtag von jedem Mitarbeiter bleibt bestehen
- Vier Wochen vor Umstieg müssen neue Dienstzettel mit der neuen Einstufung an die Mitarbeiter ausgehändigt werden
Gerne sind wir Ihnen bei der Umstufung in das neue Gehaltssystem behilflich.