Liebe Klienten,
seit November 2021 gelten in Österreich verschärfte Bestimmung zwecks Eindämmung der COVID-19-Pandemie!
Wenn eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer keinen 3G-Nachweis erbringen kann, darf er entsprechend der 3. COVID-19-MV am Arbeitsort grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Welche Möglichkeiten habe ich als Dienstgeber, damit der Entgeltanspruch der Dienstnehmer bestehen bleibt?
- Wenn es betrieblich möglich ist, kann eine Verlagerung der Tätigkeit ins Homeoffice oder
- Zeitausgleich oder
- Urlaub vereinbart werden.
Die Pflichtversicherung der Dienstnehmer endet mit dem Wegfall des Entgeltanspruches. Das bedeutet, dass eine Abmeldung vorgenommen werden muss, wenn der Dienstnehmer aufgrund eines fehlenden 3G-Nachweises ohne Vereinbarung vom Dienst fernbleibt. AUSSER: Bei Lehrlingen kommt es zu einer Verminderung des Entgeltes. Die Pflichtversicherung endet erst mit Ende der Lehrzeit.
Darf unbezahlter Urlaub vereinbart werden?
Ja, aber als Voraussetzung gilt, dass dieser maximal ein Monat dauert. Es ist zu beachten, dass in dieser Zeit die Sozialversicherungsbeiträge vom Dienstnehmer selbst zu tragen sind.