Härtefall Fonds Phase 3

Ab 2. August 2021 ist die Phase 3 vom Härtefall Fonds von der WKO bis einschließlich 31. Oktober 2021 online verfügbar. Die Förderung kann für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) beantragt werden.

 

Änderungen gegenüber Phase 2

  • Der Antrag ist nur mit einer Handy-Signatur möglich.
  • Es müssen zusätzliche Angaben zur Voraussetzung „wirtschaftliche signifikante Bedrohung“ im Antrag gemacht werden.
  • Die Mindestförderhöhe beträgt € 600,-.

 

Hier der Link zum Online-Antrag Phase 3:

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html#

 

Da die Antragstellung der Phase 3 über Ihre persönliche Handy-Signatur erfolgt, können wir als Steuerberater die Phase 3 für Sie leider nicht mehr einreichen.

 

Sollten Sie aber Fragen haben oder eine Unterstützung bei der Einreichung des Antrags benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

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