Ab 2. August 2021 ist die Phase 3 vom Härtefall Fonds von der WKO bis einschließlich 31. Oktober 2021 online verfügbar. Die Förderung kann für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) beantragt werden.
Änderungen gegenüber Phase 2
- Der Antrag ist nur mit einer Handy-Signatur möglich.
- Es müssen zusätzliche Angaben zur Voraussetzung „wirtschaftliche signifikante Bedrohung“ im Antrag gemacht werden.
- Die Mindestförderhöhe beträgt € 600,-.
Hier der Link zum Online-Antrag Phase 3:
https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html#
Da die Antragstellung der Phase 3 über Ihre persönliche Handy-Signatur erfolgt, können wir als Steuerberater die Phase 3 für Sie leider nicht mehr einreichen.
Sollten Sie aber Fragen haben oder eine Unterstützung bei der Einreichung des Antrags benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.