Ausgaben eines Unternehmens zugunsten seiner Mitarbeiter gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Geld- oder Sachbezüge und führen in weiterer Folge zu einer Steuerbelastung beim Mitarbeiter. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Ihren Mitarbeitern jedoch gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und beitragsfrei anbieten.
Voraussetzungen:
Steuerlich gefördert werden grundsätzlich Ausgaben des Unternehmens
- zur zielgerichteten und wirkungsorientierten Gesundheitsförderung und
- zur Prävention von Krankheiten,
soweit die Maßnahmen vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind.
Das bedeutet, damit die Ausgaben steuerlich gefördert werden, muss ein im Vorhinein definiertes Ziel verfolgt werden (z.B. Raucherstopp), die Wirksamkeit der Maßnahme muss wissenschaftlich belegt sein und durch eine zur Ausführung qualifizierten und berechtigten Person (z.B. Arzt) erbracht werden. Weiters muss die Maßnahme entweder allen Mitarbeitern im Unternehmen oder bestimmten Gruppen (z.B. allen kaufmännischen Mitarbeitern) angeboten werden.
Konkret geförderte Maßnahmen:
Ernährung
Die Maßnahmen müssen der Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie der Vermeidung und Reduktion von Übergewicht dienen und von Ernährungswissenschaftlern, Diätologen oder Ärzten durchgeführt werden.
Raucherentwöhnung
Die Maßnahmen müssen langfristig auf Raucherstopp abzielen und von Gesundheitspsychologen und Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden.
Bewegung
Die Maßnahmen müssen auf Umsetzung der nationalen Bewegungsempfehlungen sowie Reduktion von Erkrankungsrisiken abzielen und von Sportwissenschaftlern, Physiotherapeuten bzw. Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden.