Neuerungen für Förderungen

Neuerungen für Förderungen

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Richtlinien von sämtlichen Förderungen wie z.B. Härtefall Fonds von der WKO, Verlustersatz und Ausfallbonus unternehmerfreundlich angepasst und somit treten dementsprechende Verlängerungen in Kraft.

 

Die Neuerungen kurz zusammengefasst:

Härtefall Fonds (Phase 3)

  • Verlängerung: 3 Monate (Juli bis September 2021)
  • Voraussetzungen: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Voraussetzung entfällt)
  • Betrag: € 600 bis max. € 2.000
  • Zeitraum: ab 1. Juli 2021 (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
  • Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021

 

Ausfallbonus

  • Verlängerung: 3 Monate (Juli bis September 2021)
  • Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus
  • Voraussetzungen: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
  • Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag
  • Deckelung: € 80.000 (bisher € 30.000)
  • Deckelung Kurzarbeit: Ausfallbonus + KUA darf max. den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben

 

Verlustersatz

  • Verlängerung: 6 Monate (Juli bis Dezember 2021)
  • Voraussetzungen: 50 % Umsatzausfall
  • Deckelung: € 10 Mio.

 

Kurzarbeit Phase 5

Die Corona-Kurzarbeit geht mit 1. Juli 2021 erneut in die Verlängerung. Sozialpartner (AK, ÖGB und WKO) und Bundesregierung haben sich auf eine Phase 5 der Kurzarbeit geeinigt. Neu ist, dass die Kurzarbeit in zwei Varianten fortgeführt wird:

  • Variante 1 gilt für Unternehmen, die besonders von der Pandemie betroffen sind
  • Variante 2 für alle anderen Betriebe

Genauere Details werden derzeit noch aktualisiert. Wir informieren Sie, sobald es konkrete Richtlinien zur Kurzarbeit Phase 5 gibt.

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