COVID-19 Ratenzahlungsmodell

COVID-19 Ratenzahlungsmodell

Sowohl das Finanzamt als auch die Österreichische Gesundheitskasse hat ein „2-Phasen-Modell“ eingerichtet, um coronabedingte Beitragsrückstände abbauen zu können. Es handelt sich hierbei um Rückstände, welche im Zeitraum 15.03.2020 bis 30.09.2020 entstanden sind. Für alle danach entstandenen Rückstände können nur „normale“ Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Behörden getroffen werden.

 

Phase 1 bis 30.09.2022

Die Phase 1 dient dazu, die bis einschließlich 30.06.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit hat der Unternehmer die Möglichkeit, die offenen Forderungen bis 30.09.2022, sprich innerhalb von 15 Monate zu begleichen. In diesem Zeitraum sind zumindest 40 % des Rückstandes zu begleichen.

 

Die Anträge für Phase 1 sind bis zum 30.06.2021 auf elektronischem Wege einzubringen. Gerne können Sie Ihren Sachbearbeiter in der Buchhaltung oder in der Lohnverrechnung kontaktieren und dieser ist Ihnen gerne behilflich.

 

Phase 2 bis 30.06.2024

In der Phase 2 sollen die noch verbleibenden Beitragsrückstände mittelfristig abgebaut werden. Der zeitliche Rahmen zur Begleichung ist bis 30.06.2024, somit mit 21 Monaten begrenzt. Anträge zur Phase 2 müssen jedenfalls vor dem 31.08.2022 eingebracht werden. In dieser Phase können nur Rückstände einbezogen werden, welche bereits in Phase 1 beantragt, allerdings nicht beglichen wurden. Somit sind neu angefallene Abgaben nicht von dem Ratenzahlungsmodell umfasst. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass bereits

40 % des Rückstandes bis zum 31.08.2022 beglichen worden sind und auch kein Terminverlust eingetreten ist. Ebenfalls ist in dieser Phase ein Nachweis der Einbringlichkeit des offenen Rückstandes z.B. durch Vorlegen einer positiven Saldenliste Voraussetzung.

 

WICHTIG: Neu entstehende Abgaben, sei es beim Finanzamt oder der Krankenkasse, sind von diesem Modell nicht umfasst und sind jedenfalls immer fristgerecht einzuzahlen!!!

 

Das Finanzamt hat nun einen Ratenzahlungsrechner online, mit dem die voraussichtlichen Rückzahlungsraten vorberechnet werden können. Den Link dazu finden Sie hier:

https://onlinerechner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner

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