Kryptowährung – steuerliche Behandlung

Kryptowährung – steuerliche Behandlung

Da derzeit Kryptowährungen und sein bekanntester Vertreter Bitcoin in aller Munde sind, möchte ich Ihnen auch diesbezüglich kurz die derzeitige steuerliche Situation in Österreich darlegen. Grundsätzlich wird Kryptowährung von der österreichischen Finanzverwaltung derzeit weder als offizielle Währung noch als Finanzinstrument anerkannt. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sind sie als „sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter“ einzuordnen, die nicht abnutzbar sind.

 

Steuerliche Behandlung

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob diese im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten werden.

 

Haltung im Privatvermögen

Werden Kryptowährungen wie z.B. Bitcoins im Privatvermögen gehalten, dann ist zu unterscheiden, ob diese „zinstragend veranlagt“ werden oder nicht. Eine zinstragende Veranlagung liegt vor, wenn Kryptowährungen an andere Marktteilnehmer (Private oder Unternehmen) verliehen werden. In diesem Fall sind die Einkünfte, die durch die Verleihung erzielt werden (z.B. zusätzliche Bitcoins) als „Zinsen“ und somit als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu versteuern.

Liegt keine „zinstragende Veranlagung“ vor, dann tritt eine Steuerpflicht nur dann ein, wenn die Behaltedauer kürzer als 1 Jahr ist („Spekulationsfrist“). Werden also z.B. Bitcoins angeschafft und erst nach einem Jahr wieder veräußert, so ist der Gewinn aus einer realisierten Wertsteigerung nicht steuerpflichtig.

Beim Tausch von Kryptowährungen mit anderen Kryptowährungen (z.B. Bitcoin mit Ethereum) oder mit offiziellen Währungen (z.B. Bitcoin mit Euro) ist einkommensteuerrechtlich jeweils von einer Anschaffung bzw. einer Veräußerung auszugehen.

 

Haltung im Betriebsvermögen

Halten natürliche Personen Kryptowährungen im Betriebsvermögen sind die steuer- und unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften einzuhalten und dementsprechend sind die Kryptos wie „sonstige betriebliche Wirtschaftsgüter“ zu behandeln. Somit müssen sie dem Anlagevermögen oder Umlaufvermögen zugeordnet werden und die jeweiligen Kursgewinne oder Kursverluste sind im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die daraus resultierenden Einkünfte sind anschließend zum Tarif zu versteuern.

Eine Besonderheit gibt es jedoch auch im Betriebsvermögen bei zinstragender Veranlagung der Kryptowährung. Hier kommt nämlich, wie im Privatvermögen auch, der Sondersteuersatz von 27,5% zum Tragen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Erzielung solcher Einkünfte nicht den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit bildet.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht folgt das BMF der EuGH-Rechtsprechung und erachtet den Tausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Kryptowährung und umgekehrt als umsatzsteuerfrei!

  • Wichtige Steuerentlastungen ab 2025 Oktober 16, 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von Reisekostenvergütungen Nach über einem Jahrzehnt…
  • Weiterverrechnung von Selbstkosten in der Umsatzsteuer Oktober 1, 2024 - In unserem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die Weiterverrechnung von Selbstkosten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer geben. Dieses Thema ist insbesondere für Unternehmen relevant, die Kosten für…
  • Wichtige Änderungen betreffend Dienstzetteln gemäß der EU-Transparenzrichtlinie Juli 31, 2024 - Mit den gesetzlichen Änderungen im österreichischen Arbeitsrecht, die aus der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie resultieren, gibt es wichtige Neuerungen bei den Anforderungen an Dienstzettel. Die Mindestinformationen der Dienstzettel wurden in §…
  • Jahresausgleich Neusiedl FlexCo als Alternative zur GmbH März 20, 2024 - Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den dynamischen Anforderungen moderner Start-ups und…
  • Homeoffice Regelungen für Mitarbeiter März 20, 2024 - In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs…