Das Bundesministerium für Finanzen reduziert den Steuersatz für Atemschutzmasken von 20 % auf 0 % für die Lieferung und die innergemeinschaftlichen Erwerbe. Diese Richtlinie gilt ab dem 13. April 2020 bis 31.07.2020. Damit es zu keiner nachträglichen Korrektur der Rechnung kommt, kann man bereits im Kassensystem den entsprechenden Steuersatz hinterlegen und verrechnen.

Teuerungsprämie
Wenn Sie eine kluge freiwillige Sozialleistung für Ihre von ständig steigenden Lebenshaltungskosten und hohen Treibstoffpreisen geplagten Mitarbeiter suchen (und für 2022 und 2023 – voraussichtlich