AWS Überbrückungsgarantie AWS Hotline 01 501 75-500

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Die AWS Überbrückungsgarantie soll als finanzieller Rückhalt in der Corona Krise dienen. Ziel ist es, die Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten für Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu stärken.

Anträge können nur über Banken eingereicht werden. Einlangende, vollständige Garantieanträge werden in einem Schnellverfahren genehmigt.

Zielgruppe

Die AWS Überbrückungsgarantie kann von folgenden Zielgruppen beantragt werden:

  • Gewerbliche und industrielle KMU
  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Alle freien Berufe
  • Neue Selbstständige
  • Landwirte
  • Fischerei- und Aquakulturbetriebe

Welche Varianten sind möglich?

Handelt es sich beim Antragssteller um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ entsprechend der EU-Bestimmungen, so sind die folgenden Garantien möglich.

Kredithöhe bis zu € 500.000,-

  • Garantiequote 100 %
  • Zinssatzobergrenze beträgt 3 Monats Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren max. 0,00 % p.a., tilgungsfrei bis 01.01.2021
  • Kein AWS Garantieentgelt
  • Laufzeit 5 Jahre
  • Kann mit Variante Garantiequote 90 % kombiniert werden

Kredithöhe bis zu € 27,7 Mio.

  • Garantiequote 90 %
  • Zinssatzobergrenze 1 % p.a. fix
  • AWS Garantieentgelt 0,25 – 1 %
  • Laufzeit 5 Jahre
  • Kann mit Variante Garantiequote 100 % kombiniert werden

Kredithöhe bis zu € 1,5 Mio.

  • Garantiequote 80 %
  • Keine Zinssatzobergrenze
  • Kein AWS Garantieentgelt
  • Laufzeit 5 Jahre
  • Voraussetzung ist, dass ein ausreichender de-Minimis-Rahmen verfügbar ist.

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