Die AWS Überbrückungsgarantie soll als finanzieller Rückhalt in der Corona Krise dienen. Ziel ist es, die Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten für Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu stärken.
Anträge können nur über Banken eingereicht werden. Einlangende, vollständige Garantieanträge werden in einem Schnellverfahren genehmigt.
Zielgruppe
Die AWS Überbrückungsgarantie kann von folgenden Zielgruppen beantragt werden:
- Gewerbliche und industrielle KMU
- Ein-Personen-Unternehmen
- Alle freien Berufe
- Neue Selbstständige
- Landwirte
- Fischerei- und Aquakulturbetriebe
Welche Varianten sind möglich?
Handelt es sich beim Antragssteller um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ entsprechend der EU-Bestimmungen, so sind die folgenden Garantien möglich.
Kredithöhe bis zu € 500.000,-
- Garantiequote 100 %
- Zinssatzobergrenze beträgt 3 Monats Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren max. 0,00 % p.a., tilgungsfrei bis 01.01.2021
- Kein AWS Garantieentgelt
- Laufzeit 5 Jahre
- Kann mit Variante Garantiequote 90 % kombiniert werden
Kredithöhe bis zu € 27,7 Mio.
- Garantiequote 90 %
- Zinssatzobergrenze 1 % p.a. fix
- AWS Garantieentgelt 0,25 – 1 %
- Laufzeit 5 Jahre
- Kann mit Variante Garantiequote 100 % kombiniert werden
Kredithöhe bis zu € 1,5 Mio.
- Garantiequote 80 %
- Keine Zinssatzobergrenze
- Kein AWS Garantieentgelt
- Laufzeit 5 Jahre
- Voraussetzung ist, dass ein ausreichender de-Minimis-Rahmen verfügbar ist.