Das Jahr 2019 ist nun vorbei und jeder Unternehmer, welcher bereits eine Registrierkasse in Betrieb hat, muss einen Jahresbeleg der Registrierkasse erstellen. Dieser Beleg ist der Monatsbeleg für Dezember und wie jeder Monatsbeleg ein Nullbeleg. Nur mit diesem Jahresbeleg kann der Manipulationsschutz der Registrierkasse überprüft werden.
Wie funktioniert es im Detail?
Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges
- Erstellen Sie am 31.12.2019 einen Jahresbeleg (=Monatsbeleg Dezember). Dieser kann durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden und muss 7 Jahre aufbewahrt werden.
- Wenn Ihre Kasse den Jahresbeleg elektronisch erstellt und zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt, dann brauchen Sie diesen nicht auszudrucken und aufzuheben.
- Für die Erstellung des Jahresbeleges ist es unbedingt notwendig, dass Sie eine Signaturerstellungseinheit (=Sicherheitskarte) besitzen.
Schritt 2: Prüfung des Jahresbeleges
- Die verpflichtende Überprüfung des Manipulationsschutzes kann entweder manuell mit der Belegcheck-App oder automatisch über ein Registrierkasse-Webservice durchgeführt werden.
- Die Überprüfung hat bis spätestens bis zum 15. Februar 2020 stattzufinden.
Es kann sein, dass Sie online gefragt werden, ob Sie die Jahresbeleg-Überprüfung kaufen wollen. Dies ist nicht notwendig, wir übernehmen dies gerne kostenlos für Sie.
Erfolgt die Überprüfung nicht, oder nicht rechtzeitig, kann dies als Finanzordnungswidrigkeiten ausgelegt werden. Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresbeleges wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Registrierkassenhersteller. Bei der Überprüfung des Beleges kann ich als steuerliche Vertretung gerne behilflich sein.