Inventur zum 31.12.2019

Inventur zum 31.12.2019

Zum Jahresende sind Sie verpflichtet, eine Inventur zu erstellen. Die Inventur kann sowohl händisch als auch in Excel erfasst werden und sollte zumindest folgende Angaben enthalten:

Menge                        Einkaufspreis                        Bezeichnung           Gesamtwert
Stück/Liter/Kilo         Pro Einheit Art, Größe,             Artikelnummer           Menge x Preis


Grundsätzlich ist bei der Inventur die Menge exakt zu bestimmen und die Vermögensgegenstände einzeln zu erfassen und zu bewerten. Dies kann durch zählen, wiegen oder messen geschehen. Es ist allerdings erlaubt, gleichartige Gegenstände zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit einem Durchschnittswert (Preis) anzusetzen. Eine ordnungsgemäße Bestandsaufnahme ist am Bilanzstichtag oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach diesem Stichtag durchzuführen.

Auch die Erfassung der Kilometerstände betrieblich genutzter PKW bzw. LKW zum Bilanzstichtag gehört zu einer ordnungsgemäßen Inventur.

Ebenfalls zur Inventur gehört die Aufnahme von sämtlichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das heißt es sollten alle Leistungen, die bis zum 31.12.2019 geleistet wurden abgerechnet werden. Ist eine Abrechnung nicht möglich, dann muss zumindest der Grad des fertigen Auftrages bzw. die bereits geleisteten Stunden aufgezeichnet werden. Es handelt sich hierbei um sogenannten „noch nicht abrechenbare Leistungen“, welche ebenfalls ein wichtiger Teil einer Bilanz darstellen.

Gleiches gilt für Verbindlichkeiten. Alle Rechnungen, welche den Leistungszeitraum 2019 betreffen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gelegt werden, gehören in die Bilanz 2019 aufgenommen.

  • Praktika & Ferialjobs 2026 Juni 2, 2026 - Sommerzeit ist Praktikumszeit: Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende sammeln derzeit erste Berufserfahrungen. Für Unternehmen stellt sich dabei oft die entscheidende Frage: Liegt ein echtes Dienstverhältnis vor – oder nur ein…
  • 🎉 Ausgezeichnet – zum 4. Mal in Folge! 🎉 Mai 13, 2026 - Wir freuen uns sehr, auch im Jahr 2026 wieder als „Top Berater“ (KURIER / IMWF) ausgezeichnet worden zu sein. Diese wiederholte Auszeichnung bestätigt unser tägliches Engagement für kompetente, verlässliche und…
  • Neuigkeiten zum Jahreswechsel 2026 Januar 19, 2026 - Ab 2026 treten einige (wenige) steuerliche Neuerungen in Kraft – und ein paar Änderungen gelten sogar schon früher! Hier die wichtigsten Punkte für Unternehmer:innen, Selbständige und alle, die den Überblick…
  • Jahresabschluss Neusiedl EU-Vorsteuer zurückholen – jetzt beantragen! Juli 7, 2025 - Vorsteuererstattungsverfahren in der EU Bezahlen österreichische Unternehmer, welche in Österreich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, im Ausland Rechnungen für Ihr Unternehmen (z.B. Hotel-, Tank-, Restaurantrechnungen, etc.) muss der Unternehmer den Betrag…
  • Wichtige Steuerentlastungen ab 2025 Oktober 16, 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von Reisekostenvergütungen Nach über einem Jahrzehnt…