Aufgrund der immer noch anhaltenden Auswirkung der Corona Krise im Bereich der Gastronomie ist nunmehr geplant, einen 5%-igen Umsatzsteuersatz für die Bereiche Gastronomie (Speisen und Getränke) festzusetzen. Weiters soll dieser neue Steuersatz auch für Bücher , Zeitungen, Museen, Kinos und Musikveranstaltungen gelten.
Betroffen von dieser Senkung sind auch Buschenschanken.
Diese Regelung ist für Umsätze ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 befristet. Am 30.06.2020 ist es zu der finalen Gesetzbeschlussfassung gekommen.
Für alle betroffenen Betriebe:
Das Bundesministerium für Finanzen informiert vorab über die Gesetzesänderung zur Umsetzung des geplanten 5%-igen Umsatzsteuersatzes für die Belegausstellung und Kassensystem auf der Homepage unter
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html