Änderungen in der Registrierkassenpflicht mit 1. April 2017

Der 1. April 2017 und damit die Ausstattung einer Registrierkasse mit einem Manipulationsschutz rückt immer näher. Und so wie es aussieht, ist dies kein Aprilscherz vom Finanzamt, sondern es wird zeitnah mit Kontrollen begonnen. 

Noch einmal kurz zusammenfassend, ob Ihr Betrieb generell unter die Registrierkassenverordnung fällt:

  • Die Nettoumsätze müssen € 15.000 pro Jahr übersteigen und daraus müssen
  • netto mindestens € 7.500 in Bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte eingenommen werden.

Werden beide Grenzen überstiegen, entsteht die verpflichtende Aufzeichnung der Einnahmen mittels einer Registrierkasse samt Signatureinheit im viertfolgenden Monat. Fällt Ihr Betrieb nicht unter die Registrierkassenpflicht, gilt dennoch das Prinzip der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht, sprich, Sie müssen die Bareinnahmen mittels Paragon festhalten und dem Kunden einen Beleg übergeben.

Die Praxis zeigt, dass die Aufzeichnung der Barumsätze mittels Kasse einerseits auf Knopfdruck einen guten Überblick über die Einnahmensituation zeigt, und anderseits der Aufwand für die Weiterleitung in die Buchhaltung minimiert wird. Wer also noch keine Umstellung auf eine elektronische Registrierkasse vorgenommen hat, wird nun nochmals eindringlich dazu gebeten, dies zu tun.

Selbstverständlich übernehme ich für Sie im Rahmen meines Sorglos-Rundum-Pakets die kostenlose Registrierung sämtlicher Kassen und Signatureinheiten via Finanzonline oder ich erstelle Ihnen einen Webserver Benutzer, damit Ihr EDV-Dienstleister die Registrierung für Sie durchführen kann. 

Wenn Sie bereits umgerüstet haben und erfolgreich einen Startbeleg erstellt haben, dann möchte ich Sie nur mehr daran erinnern, dass Sie zu jedem Monatsende die Zwischenstände des Umsatzzählers festhalten und im Datenerfassungsprotokoll (als Barumsatz mit Betrag NULL und elektronischer Signatur, Monatsbeleg) speichern. Am Jahresende muss dieser auch geprüft und an das Finanzamt gemeldet werden. Fällt Ihre Kasse einmal unerwartet aus, müssen Sie diesen Ausfall unbedingt der Finanz melden, wenn der Ausfall voraussichtlich nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden kann. 

 

Hier bekommen Sie eine Registrierkasse die zu Ihrem Unternehmen passt:

Wie Sie alle wissen, gibt es unzählige Angebote von Kassenherstellern am Markt. Ich kann Ihnen für alle Angelegenheit in Zusammenhang mit der Anschaffung einer Kasse den EDV-Dienstleisters meines Vertrauens, die Firma WEMIT Services GmbH aus Wien, empfehlen. Mit der Anschaffung einer Kasse von WEMIT Services GmbH sind Sie für die Zukunft gerüstet und sämtliche vom Gesetzgeber vorgeschriebene Auflagen, wie der Manipulationsschutz und in weiterer Folge die notwendigen Datensicherungen, können Ihnen direkt von einer Hand angeboten werden.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der Firma 

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