Ab 1.7.2017 wird es in Österreich eine neue Beschäftigungsförderung für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze geben. Für jeden Vollzeitarbeitsplatz werden Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet.
Voraussetzungen:
- Es handelt sich bei der einzustellenden Person um eine beim AMS als arbeitslos gemeldete Person.
- Oder um einen Abgänger einer österreichischen Bildungsrichtung.
- Oder um einen Jobwechsel (dieser war bereits in Österreich beschäftigt).
- Oder das Beschäftigungsverhältnis ist auf Basis der Rot-Weiß-Rot-Karte.
- Der neue Mitarbeiter war in den letzten 6 Monaten vor dem Förderantrag nicht im gleichen Unternehmen beschäftigt.
Die Abwicklung wird über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank sein. Die Förderung wird jeweils im Nachhinein einmal jährlich ausbezahlt.
Umgesetzt wird dieser Förderung vor allem auf Grund des starken Drängens und den Medienauftritten der jungen Wirtschaft Österreich, welche die Ausdehnung der Start-up-Förderung auf sämtliche Betriebe gefordert hat.
Aktuelle Informationen finden Sie hier: https://www.aws.at/foerderungen/beschaeftigungsbonus/