Aufgrund des erneuten bundesweiten Lockdowns wird es zu einer neuerlichen Verlängerung sämtlicher Förderungen kommen. Wir haben Ihnen kurz die aktuell angekündigten – jedoch noch nicht beschlossenen – Förderungen zusammengefasst!
Ausfallbonus III
Wer:
Umsatzausfall aufgrund von COVID-19 ≥ 40% im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019
Betrachtungszeitraum:
November und Dezember 2021, Jänner, Februar und März 2022
Höhe:
ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10-40%) für die Branche, in der das Unternehmen im Zeitraum überwiegend tätig war
Maximal € 80.000/Monat
Frist:
Beantragung ab dem 16. Dezember 2021 möglich
Verlustersatz NEU
Wer:
Umsatzausfall aufgrund von COVID-19 ≥ 40%
Betrachtungszeitraum:
Jänner, Februar und März 2022
Höhe:
70% des ermittelten Verlustes
Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes
Frist:
Beantragung ab Anfang 2022
Härtefall Fonds NEU
Wer:
Einkommensrückgang aufgrund von COVID-19 ≥ 40% bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
Betrachtungszeitraum:
November und Dezember 2021, Jänner, Februar und März 2022
Höhe:
80% zuzüglich € 100 des Nettoeinkommensentgangs
Mindestens € 600 bis maximal € 2.000
Frist:
derzeit noch offen
Sobald die Änderungen von den Förderstellen fertig ausgearbeitet, fixiert und bekanntgegeben wurden, werden wir Sie wieder mit einem Newsletter informieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Umsetzung der COVID-19 Förderungen um gemeinsam die schwierige Situation zu meistern.
(Stand: 22.11.2021)