Neu angekündigte COVID-19 Förderungen

Aufgrund des erneuten bundesweiten Lockdowns wird es zu einer neuerlichen Verlängerung sämtlicher Förderungen kommen. Wir haben Ihnen kurz die aktuell angekündigten – jedoch noch nicht beschlossenen – Förderungen zusammengefasst!

 

Ausfallbonus III

Wer:

Umsatzausfall aufgrund von COVID-19 ≥ 40% im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019

 

Betrachtungszeitraum:

November und Dezember 2021, Jänner, Februar und März 2022

 

Höhe:

ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10-40%) für die Branche, in der das Unternehmen im Zeitraum überwiegend tätig war

Maximal € 80.000/Monat

 

Frist:

Beantragung ab dem 16. Dezember 2021 möglich

 

Verlustersatz NEU

Wer:

Umsatzausfall aufgrund von COVID-19 ≥ 40%

 

Betrachtungszeitraum:

Jänner, Februar und März 2022

 

Höhe:

70% des ermittelten Verlustes

Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 

Frist:

Beantragung ab Anfang 2022

 

Härtefall Fonds NEU

Wer:

Einkommensrückgang aufgrund von COVID-19 ≥ 40% bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden

 

Betrachtungszeitraum:

November und Dezember 2021, Jänner, Februar und März 2022

 

Höhe:

80% zuzüglich € 100 des Nettoeinkommensentgangs

Mindestens € 600 bis maximal € 2.000

 

Frist:

derzeit noch offen

 

Sobald die Änderungen von den Förderstellen fertig ausgearbeitet, fixiert und bekanntgegeben wurden, werden wir Sie wieder mit einem Newsletter informieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Umsetzung der COVID-19 Förderungen um gemeinsam die schwierige Situation zu meistern.

(Stand: 22.11.2021)

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