Tipps zur Gewinnplanung

Da das Ende des Wirtschaftsjahres 2018 naht, möchte ich Ihnen in dieser Ausgabe des Newsletters einige Tipps zur steueroptimalen Gewinnplanung mit auf den Weg geben. Wenn Sie in diesem Jahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen hohen Gewinn erwirtschaftet haben und somit hohe Steuerbelastungen drohen, können Sie diese mit den unten angeführten Tipps noch reduzieren. 

 

Do’s and Don’ts zum Jahresabschluss

Anschaffungen von Wirtschaftsgütern, welche längerfristig im Betriebsvermögen verbleiben und Anschaffungskosten von über € 400,- haben, müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Eine Anschaffung zum jetzigen Zeitpunkt wirkt sich daher (je nach Nutzungsdauer) nur zu einem geringen Teil noch in diesem Jahr aus.

Anschaffungen von Büromaterial oder Werbeartikel, welche nicht notwendigerweise benötigt werden, sind zwar zu 100% als Betriebsausgabe steuerwirksam, sind aber in Wirklichkeit in den meisten Fällen auch nur Steuerverschiebungen, da der Gewinn dann in den nächsten Jahren dementsprechend höher ist.

Spenden an bestimmte begünstigte Institutionen sind bis zu 10% des Gewinnes aus dem laufenden Jahr steuerlich absetzbar.

All jene, die das versicherungspflichtige Einkommen übersteigen (bei der SVA sind dies € 5.268,- pro Jahr) und nur die Mindestbeiträge oder geringe Beiträge leisten, können freiwillig Zahlungen an die SVA tätigen. Diese werden ebenfalls zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt und erspart außerdem eine zu erwartende SV-Nachzahlung.

Hierbei handelt es sich nur um einen kleinen Auszug an Möglichkeiten. Natürlich sind die möglichen Maßnahmen zur Steueroptimierung sehr vielseitig und von Ihrer individuellen Situation abhängig.

 

Mein Hinweis

Wir haben bereits begonnen, für Klienten – für welche wir die laufende Buchhaltung machen – Gewinnprognosen für 2018 zu erstellen. Jene Klienten, bei welchen wir Handlungsbedarf aufgrund höherer Gewinne sehen, werden wir in den kommenden Wochen persönlich kontaktieren, um die Situation zu erläutern und etwaige Vorschläge zur Steueroptimierung zu besprechen.

 

Mehr Beiträge

Wichtige Steuerentlastungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von

Jahresausgleich Neusiedl

FlexCo als Alternative zur GmbH

Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den

Kontakt

Picture of  Birgit Priklopil

Birgit Priklopil

Mein Name ist Birgit Priklopil und ich navigiere Unternehmer durch den Steuerdschungel.

Kontakt

Bürozeiten

Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!

Ⓒ 2020 - All Rights Are Reserved - Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH