Neuer Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Zimmervermietung
Mit 1.11.2018 wurde der gesetzliche Steuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohnraum (Zimmervermietung) wieder auf den bis 1.5.2016 anzuwendende Mehrwertsteuersatz in Höhe von 10% herabgesetzt wurde. Bitte dies auf den Rechnungen bzw. im Registrierkassensystem zu ändern.
Von der Bundesregierung ist es gedacht, dass der Zimmerpreis für den Konsumenten gleichbleibt und dem Unternehmer somit 3% mehr übrig bleibt, welche im Idealfall für Investitionen aufzuwenden sind.