Neuer Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Zimmervermietung

Mit 1.11.2018 wurde der gesetzliche Steuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohnraum (Zimmervermietung) wieder auf den bis 1.5.2016 anzuwendende Mehrwertsteuersatz in Höhe von 10%  herabgesetzt wurde. Bitte dies auf den Rechnungen bzw. im Registrierkassensystem zu ändern.

 

Von der Bundesregierung ist es gedacht, dass der Zimmerpreis für den Konsumenten gleichbleibt und dem Unternehmer somit 3% mehr übrig bleibt, welche im Idealfall für Investitionen aufzuwenden sind.

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 Birgit Priklopil

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Mein Name ist Birgit Priklopil und ich navigiere Unternehmer durch den Steuerdschungel.

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