Lohnsteuer wurde rückwirkend gesenkt

Lohnsteuer wurde rückwirkend gesenkt

Für den Jahreseinkommensteil zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro ist bereits heuer nur mehr 20 Prozent statt 25 Prozent Einkommenssteuer zu bezahlen. Die Aufrollung der Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter wird von uns automatisch bei der Lohnverrechnung rückwirkend ab Jänner 2020 vorgenommen.

Ausgetretene Dienstnehmer können dabei nicht berücksichtigt werden. Diese können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung die möglicherweise zu viel bezahlte Lohnsteuer geltend machen.

Großteils wurde die Lohnsteuersenkung bereits bei der August-Lohnverrechnung berücksichtigt. Die restlichen Klienten werden von uns im September aufgerollt.

Die Lohnsteuer, die den Dienstnehmern ab sofort mehr ausbezahlt wird, reduziert gleichzeitig den Betrag der Lohnsteuer, welche Sie als Dienstgeber an das Finanzamt abzuführen haben. Es ergibt sich daher ein Guthaben beim Finanzamt in gleicher Höhe. Durch diesen Ausgleich fallen für Sie somit keine Mehrkosten an!

Da unser Softwarehersteller RZL einen neuen Programmpunkt für die Steuerreform 2020 entwickelt hat und uns zur Verfügung stellt, können wir mit wenig Aufwand die Aufrollungen vornehmen.

Wir verrechnen daher keine zusätzlichen Kosten für die Lohnsteuer-Korrektur für das Jahr 2020.

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