Fixkostenzuschuss für saisonale Ware ab 19.08.2020

Der Fixkostenzuschuss dient als Unterstützung für Unternehmer in der immer noch andauernden Corona Krise. Ab 19.08.2020 gibt es auch gemäß der Fixkostenzuschussrichtlinie die Möglichkeit einen Antrag für saisonale Ware zu stellen.

Dieser Zuschuss beträgt bis zu 75 % der Kosten und stärkt die Liquidität der Unternehmer.

Als „saisonale Ware“ gilt ein Artikel, der (etwa jährlich) wiederkehrend angeschafft wird, und dies ausschließlich in Bezug auf einen bestimmten Zeitpunkt (etwa Muttertag) oder einen bestimmten Zeitraum (etwa Ostern, Frühling oder Sommer).

Voraussetzung für die Beantragung ist ein Wertverlust von mindestens 50 %, der einem Bilanzbuchhalter oder Steuerberater (also etwa unserem Büro) nachzuweisen und von diesem zu bestätigen ist.

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