Kurzarbeit Phase 3 Anpassungen im November

Aufgrund der neuerlichen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19, wurde die Kurzarbeit der Phase 3 angepasst. Es gibt die Möglichkeit, dass 30 % der Arbeitsleistung unterschritten werden. Im November 2020 bzw. für die Dauer des Lockdowns sind 0 % Arbeitsleistung zulässig. Das gilt für alle Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung). Dazu muss bei der Sozialpartnervereinbarung die Seite 21 und 22 ausgefüllt werden (Unterschreitung der Mindestarbeitszeit) und über das eAMS Konto eingereicht werden, innerhalb von 72 Stunden gibt es dann eine Rückmeldung vom AMS.

Falls Sie weitere Fragen haben oder Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid!

Mehr Beiträge

Abschreibungen – Grundlagen & Grenzen

Abnutzbares Anlagevermögen wie Büroeinrichtung, EDV oder Maschinen unterliegen im Steuerrecht einer besonderen Behandlung, und zwar in Form von Abschreibungen. Voraussetzungen damit Anschaffungen als abnutzbar gelten,

Digitale Belegaufbewahrung

Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben viele Unternehmer bereits auf die digitale Buchhaltung umgestellt. Dadurch ergeben sich aber auch Fragen zur Aufbewahrungspflicht und der Vernichtung von

Inventur zum 31.12.2022

Für Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, besteht die Verpflichtung zum Jahresende bzw. zum Ende des Geschäftsjahres (falls dies vom Kalenderjahr abweicht), eine Inventur

Kontakt

 Birgit Priklopil

Birgit Priklopil

Mein Name ist Birgit Priklopil und ich navigiere Unternehmer durch den Steuerdschungel.

Kontakt

Bürozeiten

Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!

Ⓒ 2020 - All Rights Are Reserved - Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH