Wirtschaftsagentur Wien Förderhotline: 01 4000 86165
Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt Betriebe im Bereich Home Office im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützen, um die Kommunikationsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu halten.
Wer ist die Zielgruppe /Antragsberechtigt?
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen, sowie Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Wien.
Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen, die ihren städtischen Abgabenverpflichtungen regelmäßig nachkommen.
Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Antragssteller mit anhängigem Insolvenzverfahren, Interessensvertretungen und Stiftungen.
Was kann gefördert werden, was nicht?
Zu den Fördergegenständen zählen die Einrichtung von Telearbeitsplätzen, sowie die Schaffung einer stabilen Kommunikation zwischen Telearbeitsplätzen und dem Unternehmensstandort.
Dazu zählen:
- Beratungsmaßnahmen durch Dritte
- Investive Maßnahmen für IT-technische Einrichtungen
Nicht förderbar sind Projekte, die den Ersatz eines bereits funktionierenden Home Office-Systems zum Inhalt haben und Projekte, die bereits durch eine andere Förderstelle unterstützt werden.
Welche Kosten sind förderbar?
Zu den förderbaren Kosten zählen:
- Beratungsleistung zur Konzeption zur Ausstattung des Telearbeitssystems
- Anschaffung zu installierende IT-Hard- und Software
- Anschaffung zur Einrichtung der Telearbeitsplätze mit Hard- und Software
Voraussetzungen sind, dass Kosten in ihren Positionen klar definiert sind, nicht überhöht sind, von dem Antragssteller selbst getragen werden, die Kosten nach dem 1.3.2020 angefallen sind und nur Nettokosten einbezogen werden dürfen.
Wie hoch ist die Förderung?
Anschaffungskosten im Leistungszeitraum vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 können gefördert werden.
Die maximale Förderintensität beträgt 75%, die maximale Förderung beträgt € 10.000,-.
Eine Doppelförderung der von der Wirtschaftsagentur Wien anerkannten Rechnungen durch weitere Förderstellen ist nicht möglich.