Existenzsicherungszuschuss der Wirtschaftskammer für NÖ

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (und nur diese) stellt aus ihren eigenen Mitteln/Reserven Unterstützungen zur Verfügung. Dafür bestehen aber folgende Bedingungen:

1)      Mindestens 2-jährige Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer NÖ zum Zeitpunkt der Antragsstellung

2)      Maximal 10 Beschäftigte (Teilzeitmitarbeiter zählen aliquot, geringfügig Beschäftigte gar nicht!)

3)      Die Förderhöhe ist abhängig vom Rückgang der Umsätze im Vergleich der Monate zum Vorjahr – aber maximal 5.000 €.

4)      Einreichung bei der zuständigen Bezirksstelle

5)      Einreichung per Fax, postalisch oder per E-Mail möglich

6)     Antragstellung bis 6 Monate ab Ende des Umsatzrückgangs, aber spätestens am 31.12.2020

Neben den Umsätzen sind dabei auch die Mitarbeiter (und wieviele davon auf Teilzeit bzw. Lehrlinge sind) sowie die Lohn- und Gehaltssumme der letzten 2 Jahre anzugeben.

Der Existenzsicherungszuschuss ist einmalig, die Antragstellung ist aber nur einmal möglich.

Da die Wirtschaftskammer NÖ keine Gebietskörperschaft ist, ist unseres Erachtens keine Anrechnung auf den staatlichen Fixkostenzuschuss (aber auch nicht umgekehrt!) möglich.

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