Bei den letzten Prüfungen vom Arbeitsinspektorat und der Krankenkasse ist das Thema Arbeitszeitaufzeichnungen immer heißer geworden. Unternehmer, welche die Aufzeichnung nicht, oder unvollständig führen, sind eindeutig in Beweisnotstand. Aber alleine das Führen von Aufzeichnungen ist nicht ausreichend, es müssen die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitszeiten auch streng eingehalten werden. Da hier jeder Kollektivvertrag eine eigenen Regelung vorsieht, sollte dies immer mit der Personalverrechnung abgeklärt werden.
Pflicht zur Aufzeichnung
Sie sind als Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu führen. Diese Aufzeichnung muss neben der Tagesarbeitszeit auch die Ruhezeiten und die Art der Tätigkeit enthalten.
Mit einer entsprechenden Vereinbarung ist es erlaubt, dass die Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnungen selbst führen. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen laufend überprüfen und sich die Aufzeichnung von seinen Mitarbeitern aushändigen lassen.
Sind in einem Betrieb die Pausen fix vorgegeben (z.B. das Schließen eines Geschäftslokales während der Mittagszeit), dann müssen diese in den Aufzeichnungen nicht täglich eingetragen werden.
Arbeitnehmer haben zudem einmal im Monat das Recht auf kostenfreie Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen ist jeweils drei Jahre.
Mein Tipp
Die Pflicht zur Aufzeichnung kann entfallen, wenn fixe Arbeitszeiten schriftlich mit den Arbeitnehmern vereinbart wurden. Das ist zum Beispiel bei mir im Büro der Fall, wo meine Mitarbeiter Woche für Woche immer zu den gleichen Zeiten im Büro sind.
Für sämtliche Fragen zum Thema Arbeitsrecht steht Ihnen wie gewohnt unsere Lohnverrechnungsabteilung zur Verfügung. Seit 1. September gibt es in unserer Kanzlei auch einen Spezialisten, Herrn Mag. Moser Msc, für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Sollten Sie daher Fragen zu Arbeitszeitaufzeichnungen, ein Muster für die Aufzeichnung benötigen, oder anderen Personalthemen haben, dann steht Ihnen das Team der Birgit Priklopil Steuerberatung GmvH jederzeit gerne unter +43 680 50 39 547 zur Verfügung.