Betriebsurlaub

Betriebsurlaub

Rechtliche Rahmenbedingungen

Laut Urlaubsgesetz muss der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, wobei auf die Erfordernisse des Betriebes sowie auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen ist.

Aus diesem Grund darf der Arbeitgeber den Betriebsurlaub, auch wenn während diesem Zeitraum der Betrieb geschlossen ist, nicht einseitig festlegen. Es ist auch in diesem Fall eine Urlaubsvereinbarung mit jedem Arbeitnehmer individuell abzuschließen.

Auch eine Betriebsvereinbarung kann die Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer nicht ersetzen.

Vereinbarung eines Betriebsurlaubs

Die Zustimmung des Arbeitnehmers zum Betriebsurlaub kann ausdrücklich oder schlüssig erfolgen. Um nicht für jeden Betriebsurlaub die Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer einholen zu müssen, ist es ratsam bereits im Arbeitsvertrag eine schriftliche Vorausvereinbarung zu treffen, wonach ein Teil des zustehenden Jahresurlaubes während der Betriebssperre zu konsumieren ist. Wenn möglich, sollten bereits im Arbeitsvertrag ein bestimmter Zeitpunkt des Antritts sowie die Dauer des Betriebsurlaubes präzise festgelegt werden (z.B. die ersten zwei Wochen im August).

Wurde der Betriebsurlaub nicht bereits im Rahmen des Arbeitsvertrages definiert und verweigert ein Arbeitnehmer den Urlaubskonsum während der Betriebssperre und erklärt sich arbeitsbereit, kann ihm dieser Zeitraum nicht vom Urlaubskontingent abgezogen werden.

Wie lange darf ein vereinbarter Betriebsurlaub dauern?

Die erlaubte Dauer eines Betriebsurlaubes ist nicht gesetzlich nicht genau geregelt. Es muss jedoch immer ein hinreichend großer Teil des Urlaubsanspruches dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung bleiben.

Eine Vorabvereinbarung eines Betriebsurlaubes für mehrere Jahre (z.B. im Arbeitsvertrag) darf sich niemals auf den gesamten Jahresurlaub beziehen, sondern maximal auf 3 Wochen, damit der Resturlaub für die Rücksichtnahme auf individuelle Erholungsbedürfnisse der einzelnen Arbeitnehmer verfügbar bleibt.

  • Neuer Umsatzsteuersatz: 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 Juli 8, 2026 - Ab 1. Juli 2026 gilt in Österreich für ausgewählte Grundnahrungsmittel ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 %. Ziel der Maßnahme ist es, die Bevölkerung angesichts der gestiegenen Lebensmittelpreise finanziell zu…
  • Praktika & Ferialjobs 2026 Juni 2, 2026 - Sommerzeit ist Praktikumszeit: Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende sammeln derzeit erste Berufserfahrungen. Für Unternehmen stellt sich dabei oft die entscheidende Frage: Liegt ein echtes Dienstverhältnis vor – oder nur ein…
  • 🎉 Ausgezeichnet – zum 4. Mal in Folge! 🎉 Mai 13, 2026 - Wir freuen uns sehr, auch im Jahr 2026 wieder als „Top Berater“ (KURIER / IMWF) ausgezeichnet worden zu sein. Diese wiederholte Auszeichnung bestätigt unser tägliches Engagement für kompetente, verlässliche und…
  • Neuigkeiten zum Jahreswechsel 2026 Januar 19, 2026 - Ab 2026 treten einige (wenige) steuerliche Neuerungen in Kraft – und ein paar Änderungen gelten sogar schon früher! Hier die wichtigsten Punkte für Unternehmer:innen, Selbständige und alle, die den Überblick…
  • Jahresabschluss Neusiedl EU-Vorsteuer zurückholen – jetzt beantragen! Juli 7, 2025 - Vorsteuererstattungsverfahren in der EU Bezahlen österreichische Unternehmer, welche in Österreich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, im Ausland Rechnungen für Ihr Unternehmen (z.B. Hotel-, Tank-, Restaurantrechnungen, etc.) muss der Unternehmer den Betrag…