Registrierkassenpflicht wird ab April 2017 um technische Sicherheitseinrichtung erweitert. Zeitgerecht Zertifikat holen und Meldung an das Finanzamt machen.
Der Jahresumsatz Ihres Betriebes liegt über 15.000,- Euro und der Anteil der Barumsätze liegt über 7.500,- Euro? Dann gilt bereits seit 1. Jänner 2016 – mit wenigen Ausnahmen: Bareingänge müssen einzeln mithilfe elektronischer Registrierkassen, Kassensysteme oder sonstiger elektronischer Aufzeichnungen erfasst werden.
NEU ab 1. April 2017 (spätestens): Registrierkassen müssen durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt (gemäß § 131b BAO) und jeder Beleg digital signiert werden.
Was brauchen Sie dazu?
- Ein auf den eigenen Namen/Betrieb ausgestelltes Signatur-Zertifikat:
Die zur Sicherheitseinrichtung gehörende Signatur-bzw. Siegelerstellungseinheit erhalten Sie über einen Vertrauensdiensteanbieter wie:- die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
- A-Trust (meine Empfehlung!)
- GlobalTrust
- PrimeSign
- Stellen Sie über Ihren Registrierkassenhersteller oder -betreiber sicher, dass die Software die erfassten Barumsätze mit dieser Signatur verkettet.
- Melden Sie bis 31. März 2017 Kassenidentifikationsnummer, Zertifikatsnummer und Verschlüsselungsalgorithmus (AES-Schlüssel) via FinanzOnline an das Finanzamt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die erfolgreiche Umrüstung mittels „BMF Belegcheck-App“ kontrollieren.
Für weitere Informationen, zu Inhalt, Fristen und Ablauf der Meldungen treten Sie bitte mit mir in Kontakt!