Manipulationsschutz für Registrierkassen

Manipulationsschutz für Registrierkassen

Registrierkassenpflicht wird ab April 2017 um technische Sicherheitseinrichtung erweitert. Zeitgerecht Zertifikat holen und Meldung an das Finanzamt machen.

 

Der Jahresumsatz Ihres Betriebes liegt über 15.000,- Euro und der Anteil der Barumsätze liegt über 7.500,- Euro? Dann gilt bereits seit 1. Jänner 2016 – mit wenigen Ausnahmen: Bareingänge müssen einzeln mithilfe elektronischer Registrierkassen, Kassensysteme oder sonstiger elektronischer Aufzeichnungen erfasst werden.

 

NEU ab 1. April 2017 (spätestens): Registrierkassen müssen durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt (gemäß § 131b BAO) und jeder Beleg digital signiert werden.

 

Was brauchen Sie dazu?

 

  • Ein auf den eigenen Namen/Betrieb ausgestelltes Signatur-Zertifikat:
    Die zur Sicherheitseinrichtung gehörende Signatur-bzw. Siegelerstellungseinheit erhalten Sie über einen Vertrauensdiensteanbieter wie:

    • die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
    • A-Trust (meine Empfehlung!)
    • GlobalTrust
    • PrimeSign
  • Stellen Sie über Ihren Registrierkassenhersteller oder -betreiber sicher, dass die Software die erfassten Barumsätze mit dieser Signatur verkettet.
  • Melden Sie bis 31. März 2017 Kassenidentifikationsnummer, Zertifikatsnummer und Verschlüsselungsalgorithmus (AES-Schlüssel) via FinanzOnline an das Finanzamt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die erfolgreiche Umrüstung mittels „BMF Belegcheck-App“ kontrollieren.

Für weitere Informationen, zu Inhalt, Fristen und Ablauf der Meldungen treten Sie bitte mit mir in Kontakt!

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