Homeoffice Regelungen für Mitarbeiter

In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.
Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 27. September 2023, Aktenzeichen 9 ObA 58/23d, beleuchtet die Relevanz genauer Arbeitszeiteintragungen im Homeoffice und unterstreicht die Notwendigkeit schriftlicher Vereinbarungen.

 

Unrichtige Arbeitszeiteintragung im Homeoffice rechtfertigt die fristlose Entlassung

Ein Arbeitnehmer gab im Arbeitszeitzeitsystem seines Arbeitgebers an, von 9 bis 17:15 Uhr im Homeoffice gearbeitet zu haben, obwohl er tatsächlich erst ab 12:30 seine Arbeit aufnahm. Der OGH wertete dies als schwerwiegenden Vertrauensbruch und nicht bloß als eine Ordnungswidrigkeit, was die fristlose Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigte.

Schlüsselerkenntnisse:

  1. Vertrauensstellung im Homeoffice: Im Homeoffice beruht die Arbeitszeit- und Tätigkeitskontrolle auf dem Vertrauen in die Angaben des Arbeitnehmers. Eine exakte Überwachung wie im Büro ist oft nicht möglich.
  2. Bedeutung wahrheitsgemäßer Zeitangaben: Selbst, stellt das Vortäuschen nicht geleisteter Arbeitsstunden eine Täuschungshandlung dar.
  3. Keine Rechtfertigung durch Überstunden: Der Versuch, wahrheitswidrige Arbeitszeiten mit vorher geleisteten, aber nicht erfassten Überstunden zu rechtfertigen, ist unzulässig.
  4. Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen: Dieser Fall betont die Wichtigkeit klarer, schriftlicher Vereinbarungen bezüglich Arbeitszeiten und Überstundenregelungen im Homeoffice.

 

Unser Tipp

Um solche Situationen zu vermeiden und für Klarheit auf beiden Seiten zu sorgen, empfehlen wir dringend, die Modalitäten der Homeoffice-Arbeit, inklusive der Arbeitszeitdokumentation, schriftlich festzuhalten. Solche Vereinbarungen dienen als Grundlage für ein transparentes, vertrauensvolles Arbeitsverhältnis.

 

Für weitere Informationen zu diesem Thema oder bei Fragen zur Ausgestaltung von Home-Office Vereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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