Inventur zum 31.12.2018

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Zum Jahresende sind Sie verpflichtet, eine Inventur zu erstellen. Die Inventur kann sowohl händisch als auch in Excel erfasst werden und sollte zumindest folgende Angaben enthalten:

 

Menge                        Einkaufspreis                        Bezeichnung           Gesamtwert
Stück/Liter/Kilo         Pro Einheit Art, Größe,             Artikelnummer           Menge x Preis

 

Grundsätzlich ist bei der Inventur die Menge exakt zu bestimmen und die Vermögensgegenstände einzeln zu erfassen und zu bewerten. Dies kann durch zählen, wiegen oder messen geschehen. Es ist allerdings erlaubt, gleichartige Gegenstände zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit einem Durchschnittswert (Preis) anzusetzen. Eine ordnungsgemäße Bestandsaufnahme ist am Bilanzstichtag oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach diesem Stichtag durchzuführen.

 

Auch die Erfassung der Kilometerstände betrieblich genutzter PKW bzw. LKW zum Bilanzstichtag gehört zu einer ordnungsgemäßen Inventur.

 

Ebenfalls zur Inventur gehört die Aufnahme von sämtlichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das heißt es sollten alle Leistungen, die bis zum 31.12.2018 geleistet wurden abgerechnet werden. Ist eine Abrechnung nicht möglich, dann muss zumindest der Grad des fertigen Auftrages bzw. die bereits geleisteten Stunden aufgezeichnet werden. Es handelt sich hierbei um sogenannten „noch nicht abrechenbare Leistungen“, welche ebenfalls ein wichtiger Teil einer Bilanz darstellen.

 

Gleiches gilt für Verbindlichkeiten. Alle Rechnungen, welche den Leistungszeitraum 2018 betreffen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gelegt werden, gehören in die Bilanz 2018 aufgenommen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Birgit Priklopil

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