Familienfreundliche Reform beim Kinderbetreuungsgeld

Familienfreundliche Reform beim Kinderbetreuungsgeld

Ab März 2017 wird es flexibler, partnerschaftlicher und Väter-freundlicher

Das Reformpaket des BM Familie & Jugend tritt mit 1. März 2017 in Kraft. Was ändert sich für Sie als selbständig und/oder unselbständig erwerbstätige Person im Wesentlichen? Kernpunkte des Paketes sind ein flexibles Konto, Partnerschaftsbonus und „Familienzeit“. Eltern können sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln. Im „Papamonat“ gibt es zudem eine finanzielle Unterstützung.

Kinderbetreuungsgeld „neu“

Ab März 2017 wird das aktuelle Pauschalsystem durch das Kinderbetreuungsgeldkonto abgelöst. Bezugsdauer (individuell) und Leistungshöhe (Tagesbetrag) hängen davon ab, ob ein Elternteil oder beide Eltern das KBG beantragen. In der Übergangszeit bis 2020 kommt es noch zu einer Überschneidung der KBG-Systeme. Der flexible Rahmen im neuen System sieht so aus:

  • Ein Elternteil bezieht KBG für 12-18 Monate und erhält rund 12.400 Euro
  • Beide Elternteile pausieren für 15-35 Monate und bekommen 15.450 Euro

Partnerschaftsbonus

Teilen Sie sich die Betreuung partnerschaftlich? Der Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld durch jeden Elternteil gestellt werden.

  • Bezug des Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen
    (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen
  • Partnerschaftsbonus in Höhe von 500 Euro, für beide Elternteile dann 1.000 Euro
  • Einmalzahlung nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag

Familienzeitbonus „Papamonat“

Unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen können Sie als erwerbstätiger Vater einen Familienzeitbonus geltend machen, um Zeit mit der Familie zu verbringen. Vor Bezugsbeginn müssen Sie jedoch 182 Kalendertagen eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausüben. Für den Papamonat gilt dann:

  • Unterbrechung der Erwerbsausübung(en)
  • Der Bezug muss vollständig innerhalb der 91 Tage ab Geburt liegen
  • Bezugsvarianten von 28, 29, 30 oder 31 Tagen
  • Maximale Höhe von 22,60 Euro täglich (somit rund 700 Euro)
  • Familienzeitbonus ist nicht zeitgleich mit dem Bezug des KBGs möglich

Dieser Tipp wurde von Gerhard Traunfellner, Fachgruppe Buchhaltung UBIT Tirol, zur Verfügung gestellt.

  • Wichtige Steuerentlastungen ab 2025 Oktober 16, 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von Reisekostenvergütungen Nach über einem Jahrzehnt…
  • Weiterverrechnung von Selbstkosten in der Umsatzsteuer Oktober 1, 2024 - In unserem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die Weiterverrechnung von Selbstkosten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer geben. Dieses Thema ist insbesondere für Unternehmen relevant, die Kosten für…
  • Wichtige Änderungen betreffend Dienstzetteln gemäß der EU-Transparenzrichtlinie Juli 31, 2024 - Mit den gesetzlichen Änderungen im österreichischen Arbeitsrecht, die aus der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie resultieren, gibt es wichtige Neuerungen bei den Anforderungen an Dienstzettel. Die Mindestinformationen der Dienstzettel wurden in §…
  • Jahresausgleich Neusiedl FlexCo als Alternative zur GmbH März 20, 2024 - Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den dynamischen Anforderungen moderner Start-ups und…
  • Homeoffice Regelungen für Mitarbeiter März 20, 2024 - In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs…