Energiekostenzuschuss

Der Energiekostenzuschuss soll energieintensive Unternehmen mit einer Förderung für ihre angefallenen Mehrkosten bei Strom, Erdgas und Treibstoffe im Zeitraum von 01.02.2022 bis 30.09.2022 unterstützen.

Den Förderantrag können alle gewerblichen, industriellen und gemeinnützigen Unternehmen aller Größen und Branchen (exkl. ausgeschlossener Sektoren wie energieproduzierende Unternehmen oder auch land- und forstwirtschaftliche Urproduktion) einreichen.

Je nach Grad der Betroffenheit und Höhe der Mehraufwendungen gibt es ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Förderungskategorien.

 

Welche Unternehmen haben Anspruch?

  • Unternehmen mit maximal 700.000,- Umsatz
    Diese Unternehmen benötigen keinen Nachweis der Energieintensität. Die Zuschuss-untergrenze liegt hier bei EUR 2.000,-. Diese können Sie mit der Berechnungshilfe ermitteln.

 

  • Energieintensive Unternehmen mit MEHR als 700.000,- Umsatz
    Wenn die Energie- und Stromkosten mind. 3 % des Produktionswertes ausmachen und die Energiesteuer mind. 0,5 % des Mehrwertes beträgt, kann ein Zuschuss gewährt werden.

 

  • Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen
    Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum von 01.02.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- betragen, können das Pauschalförderungsmodell in Anspruch nehmen. Hier ist eine Voranmeldung zum AWS-Energiekostenzuschuss NICHT erforderlich.

 

Jetzt im aws-Fördermanager voranmelden

Zwischen 07. und 28. November 2022 können Sie sich im aws-Fördermanager voranmelden. Diese Voranmeldung ist notwendig, um einen Antrag auf den Energiekostenzuschuss stellen zu können. Schnell sein lohnt sich, denn es gilt das first-come-first-serve-Prinzip.

 

Jetzt auf: https://foerdermanager.aws.at/ anmelden.

 

Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss

  1. Voranmeldung von 07. bis 28. November 2022 unter https://foerdermanager.aws.at/
  2. Registrierung im aws-Fördermanager (falls Sie noch keinen Account haben).
  3. Feststellung der Energieintensität (unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung) für Unternehmen mit MEHR als 700.000,- Umsatz.
  4. Ermittlung des Energieverbrauchs (durch intelligentes Messgerät oder Jahresabrechnung) und der Preissteigerung (durch vorherige Abrechnungen oder Ankündigungen zur Preiserhöhung) im förderfähigen Zeitraum.
  5. Antragstellung im zugewiesenen Zeitraum, den Sie nach Voranmeldung per E-Mail mitgeteilt bekommen. Die Antragszeiträume laufen von 29. November 2022 bis 15. Februar 2023.

 

Unser Tipp

Melden Sie sich möglichst rasch für den Energiekostenzuschuss an. Die Fördermittel werden nach dem first-come-first-serve-Prinzip vergeben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei uns, um alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben. Es werden nur vollständig eingebrachte Anträge berücksichtigt.

 

Falls Sie Fragen zum Energiekostenzuschuss und zur Antragsstellung haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Birgit Priklopil

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