Unterwegs im Firmenauto

Ein Firmen-PKW bringt viele Vorteile und erhöht oft die Motivation und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter.

Doch worauf sollten Sie achten, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter ein Firmenauto nutzen? Welche Sachbezüge und Abgaben fallen an? Wie hoch ist der Privatnutzungsanteil und was hat es mit der Luxustangente auf sich?

 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einem Firmenauto trotzdem unternehmerisch auf der Überholspur bleiben und steuerlich nicht ausgebremst werden.

 

Sachbezug und Pendlerpauschale

Wenn ein Dienstnehmer sein Firmen-Kfz auch privat nutzen möchte, stellt dies einen Sachbezug dar, der sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig ist. Der Sachbezug wird als sogenannter geldwerter Vorteil bezeichnet und der Wert des Sachbezugs wird als „Gehaltserhöhung“ definiert.

 

Die Höhe des Sachbezugs hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anschaffungskosten USt und NoVA
  • Schadstoffverbrauch (größer 135 g/km beträgt der Sachbezug 2 %, ansonsten 1,5 %)
  • Art des Autos (Elektroantrieb oder Verbrennungsmotor)
  • Ausmaß der Privatnutzung (halber Sachbezug bei weniger als 500 km Privatnutzung pro Monat)

Der aktuelle Höchstwert des Sachbezugs beträgt € 960 pro Monat. Wird dem Dienstnehmer ein reines Elektrofahrzeug zur Verfügung gestellt, entfällt der komplette Ansatz eines Sachbezugs.

 

Wird der Dienstnehmer den Firmen-PKW nur sehr selten privat nutzen, ist jedenfalls ein Fahrtenbuch für die kilometergenaue Abrechnung zu führen. Wird die Privatnutzung dem Dienstnehmer untersagt, entfällt auch der Ansatz eines Sachbezugs. Hier ist zu berücksichtigen, dass auch Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nach wie vor als Privatfahrten gelten.

 

Dienstnehmer, die ein Firmenauto auch für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, steht keine Pendlerpauschale und kein Pendlereuro zu.

 

Privatanteil für Selbstständige

Führen Sie Ihr Unternehmer als Einzelunternehmen und nutzen ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten, dann ist jedenfalls das Führen eines Fahrtenbuchs notwendig. In der laufenden Buchhaltung wird das Firmenfahrzeug mit 100 % der angefallenen Kosten berücksichtigt und am Ende des Jahres wird ein sogenannter Privatanteil, im Ausmaß Ihrer privat gefahrenen Kilometer im Vergleich zu den betrieblichen Fahrten, ausgeschieden.

 

Nutzen Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer GmbH ein Firmenfahrzeug, dann kommt die gleiche Regelung wie für Dienstnehmer zur Anwendung. Es wird der Wert des Sachbezugs ermittelt und dieser gilt im Rahmen Ihrer Einkommensteuer als Einnahme, da es sich hierbei wiederum um einen geldwerten Vorteil handelt.

 

NoVA und Luxustangente

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist einmalig bei der Anschaffung von Neufahrzeugen zu bezahlen und wird abhängig von den CO2-Emissionen als Prozentsatz vom Fahrzeugwert (exkl. USt und NoVA) berechnet. Ab 2022 müssen alle PKW, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, zusätzlich einen Malus bezahlen.

 

Als Luxustangente oder Angemessenheitsgrenze versteht man eine Obergrenze der Anschaffungskosten, die steuerlich absetzbar sind. Zu den Anschaffungskosten zählen auch Kosten für Sonderausstattungen wie Klimaanlagen, Sonderlackierungen etc. Diese Grenze beträgt derzeit 40.000 Euro für einen Firmen-PKW oder Kombi. LKW und Kleinbusse sind von dieser Regelung ausgenommen. Abweichende Regelungen gibt es in Bezug auf Elektrofahrzeuge.

 

Unser Tipp

Informieren Sie sich rechtzeitig bei uns, wenn Sie für sich oder einen Ihrer Mitarbeiter ein Firmen-Kfz anschaffen wollen. Je nach Anschaffung und Nutzung können unterschiedliche Kosten oder steuerliche Vorteile für Sie entstehen. Wir beraten Sie gerne, um die passende Lösung für Sie zu finden.

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