Umstellung Umsatzsteuer Satz für Gastronomie und Hotellerie zum Jahreswechsel 2021/2022

Per 31.12.2021 endet der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5% insbesonders für Umsätze in der Gastronomie und Hotellerie, wodurch eine Umstellung des Umsatzsteuersatzes erforderlich ist.

 

Die Kammer der Steuerberater hat vom Finanzministerium nachfolgende Auskunft als praxisfreundliche Lösung für diese Umstellung zum Jahreswechsel erhalten (Toleranzregelung) und wir wollen Ihnen diese nicht vorenthalten:

 

„Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Umsätze im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die in der Nacht vom 31.12.2021 auf den 1.1.2022 ausgeführt werden, einheitlich nach der Rechtslage bis 31.12.2021 oder nach der Rechtslage ab dem 1.1.2022 behandelt werden.“

 

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