TIPPS FÜR IHRE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2018

TIPPS FÜR IHRE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2018

Wenn Sie im Jahr 2018 ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatten, können Sie (bzw. wir für Sie) Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2018 bereits beim Finanzamt einreichen. Sollte keine Veranlagung für 2018 eingereicht werden und...
01.03.2019 (Allgemein, Klienteninfo, News)