EU-OSS: EU-Umsatzsteuer One-Stop-Shop

EU-OSS: EU-Umsatzsteuer One-Stop-Shop

Seit dem 1.7.2021 sind Unternehmen, welche grenzüberschreitenden Verkäufe an private Kunden (B2C) tätigen, verpflichtet, ihre Umsätze über den EU-OSS zu erklären und zu bezahlen. Damit entfallen die spezifischen Lieferschwellen innerhalb der EU und die Verpflichtung für Unternehmen, sich im jeweiligen Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer zu registrieren.

 

Der EU-OSS soll den Prozess der Steuereinhebung und -abfuhr vereinfachen. Er gilt jedoch ausschließlich für B2C-Leistungen, nicht für den B2B-Bereich.

 

Wie kann man sich für den EU-OSS registrieren?

Die Antragstellung für die Registrierung erfolgt in Österreich elektronisch über FinanzOnline.

Nach erfolgter Antragsstellung erteilt das Finanzamt eine separate Steuernummer für das EU-OSS Konto.

 

Wenn wir als Ihre steuerliche Vertretung beauftragt sind, Ihre laufende Buchhaltung zu übernehmen, dann wird die Registrierung von uns direkt für Sie vorgenommen.

 

Erklärung und Zahlung im EU-OSS

Nachdem die Registrierung vorgenommen wurde, besteht die Verpflichtung, quartalsweise eine zusätzliche Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline einzureichen. In der Erklärung ist der Mitgliedstaat und der darin getätigter Umsatz anzugeben.

 

Sie haben nach Ablauf eines Quartals einen Monat Zeit für die Abgabe der Erklärung und Zahlung der Steuer. Die Zahlung erfolgt auf ein für die Zwecke des EU-OSS eingerichtetes Konto.

 

Unser Tipp:

Es gilt zu beachten, dass auf Rechnungen an Privatpersonen somit auch die jeweiligen Steuersätze des Bestimmungslandes (Wohnort des Privatkunden) anzuführen und auszuweisen sind. Eine Übersicht über aktuell anzuwendende Steuersätze in der EU finden Sie hier: https://www.wko.at/service/steuern/Mehrwertsteuersaetze_in_der_EU.html

 

Nur wenn die Rechnungen auch die richtigen Steuersätze ausweisen, ist es uns möglich eine ordnungsgemäße EU-OSS Meldung zu erstellen.

 

Falls Sie Fragen zum EU-OSS haben oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren Experten:

Stefan Weidinger, Bilanzbuchhalter

Tel: 02172 / 27 600 02

 

  • Wichtige Steuerentlastungen ab 2025 Oktober 16, 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von Reisekostenvergütungen Nach über einem Jahrzehnt…
  • Weiterverrechnung von Selbstkosten in der Umsatzsteuer Oktober 1, 2024 - In unserem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die Weiterverrechnung von Selbstkosten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer geben. Dieses Thema ist insbesondere für Unternehmen relevant, die Kosten für…
  • Wichtige Änderungen betreffend Dienstzetteln gemäß der EU-Transparenzrichtlinie Juli 31, 2024 - Mit den gesetzlichen Änderungen im österreichischen Arbeitsrecht, die aus der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie resultieren, gibt es wichtige Neuerungen bei den Anforderungen an Dienstzettel. Die Mindestinformationen der Dienstzettel wurden in §…
  • Jahresausgleich Neusiedl FlexCo als Alternative zur GmbH März 20, 2024 - Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den dynamischen Anforderungen moderner Start-ups und…
  • Homeoffice Regelungen für Mitarbeiter März 20, 2024 - In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs…