Seit dem 1.7.2021 sind Unternehmen, welche grenzüberschreitenden Verkäufe an private Kunden (B2C) tätigen, verpflichtet, ihre Umsätze über den EU-OSS zu erklären und zu bezahlen. Damit entfallen die spezifischen Lieferschwellen innerhalb der EU und die Verpflichtung für Unternehmen, sich im jeweiligen Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer zu registrieren.
Der EU-OSS soll den Prozess der Steuereinhebung und -abfuhr vereinfachen. Er gilt jedoch ausschließlich für B2C-Leistungen, nicht für den B2B-Bereich.
Wie kann man sich für den EU-OSS registrieren?
Die Antragstellung für die Registrierung erfolgt in Österreich elektronisch über FinanzOnline.
Nach erfolgter Antragsstellung erteilt das Finanzamt eine separate Steuernummer für das EU-OSS Konto.
Wenn wir als Ihre steuerliche Vertretung beauftragt sind, Ihre laufende Buchhaltung zu übernehmen, dann wird die Registrierung von uns direkt für Sie vorgenommen.
Erklärung und Zahlung im EU-OSS
Nachdem die Registrierung vorgenommen wurde, besteht die Verpflichtung, quartalsweise eine zusätzliche Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline einzureichen. In der Erklärung ist der Mitgliedstaat und der darin getätigter Umsatz anzugeben.
Sie haben nach Ablauf eines Quartals einen Monat Zeit für die Abgabe der Erklärung und Zahlung der Steuer. Die Zahlung erfolgt auf ein für die Zwecke des EU-OSS eingerichtetes Konto.
Unser Tipp:
Es gilt zu beachten, dass auf Rechnungen an Privatpersonen somit auch die jeweiligen Steuersätze des Bestimmungslandes (Wohnort des Privatkunden) anzuführen und auszuweisen sind. Eine Übersicht über aktuell anzuwendende Steuersätze in der EU finden Sie hier: https://www.wko.at/service/steuern/Mehrwertsteuersaetze_in_der_EU.html
Nur wenn die Rechnungen auch die richtigen Steuersätze ausweisen, ist es uns möglich eine ordnungsgemäße EU-OSS Meldung zu erstellen.
Falls Sie Fragen zum EU-OSS haben oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren Experten:
Stefan Weidinger, Bilanzbuchhalter
Tel: 02172 / 27 600 02