Gute Neuigkeiten für alle Klein- und Kleinstunternehmen, die bisher keinen Energiekostenzuschuss in Anspruch nehmen konnten: Ab Mitte Mai 2023 können Sie rückwirkend für das Jahr 2022 einen Antrag auf einen Energiekostenzuschuss stellen.
Die Förderhöhe beträgt dabei zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-. Es handelt sich um ein Pauschalfördermodell, für welches kein Nachweis der Energieintensität erforderlich ist.
Welche Unternehmen haben Anspruch?
Wenn Sie mehr als EUR 10.000,- und weniger als 400.000,- Jahresumsatz 2022 erwirtschaftet haben und Ihre Betriebsstätte in Österreich ist, können Sie die Energiekostenpauschale beantragen. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
Die jeweilige Förderhöhe errechnet sich aus der Branchenzugehörigkeit und dem Umsatz im Jahr 2022. Ein Nachweis der Energieintensität ist nicht erforderlich.
Anmeldung und Antragstellung
Pre-Check-In
Ab 17. April können Sie bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einen Selbst-Check durchführen. Dabei erhalten Sie eine Checkliste, was für die Antragstellung vorzubereiten ist.
Antragstellung
Für die Antragstellung ab Mitte Mai 2023 benötigen Sie unter anderem:
- eine Handysignatur
- einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
- eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE)
Weitere Dokumente, Belege oder steuerliche Unterlagen sind nicht erforderlich.
Unser Tipp:
Bereiten Sie schon jetzt alles für Ihre Antragstellung vor:
- Handy-Signatur einrichten (falls noch nicht vorhanden)
- Registrierung im Unternehmensserviceportal unter usp.gv.at
- Überprüfung aller Daten und der Branchenzuordnung (ÖNACE)