ARBEITEN AM FEIERTAG

ARBEITEN AM FEIERTAG

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr des Feiertages beginnen muss. Hiervon...
26.04.2019 (Allgemein, Klienteninfo)