Fälligkeit von Gehältern/Löhnen

Fälligkeit von Gehältern/Löhnen

Fälligkeit bei aufrechtem Arbeitsverhältnis von Angestellten  Angestellte haben grundsätzlich Anspruch auf Zahlung ihres Monatsgehaltes in zwei annähernd gleichen Beträgen spätestens am 15. und am Monatsletzten. Die Auszahlung des gesamten Monatsgehalts...
04.05.2021 (Allgemein, News)