
Übermittlung Jahresbeleg Registrierkasse bis 15.02.2023
Jeder Unternehmer, welcher bereits eine Registrierkasse in Betrieb hat, ist verpflichtet den Jahresbeleg der Registrierkasse bis 15. Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln.
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Für Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, besteht die Verpflichtung zum Jahresende bzw. zum Ende des Geschäftsjahres (falls dies vom Kalenderjahr abweicht), eine Inventur
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