Diverse Zuschüsse bzw. Förderungen sind steuerlich immer dann relevant, wenn nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (entweder im Einkommensteuergesetz oder in den entsprechenden Spezialgesetzen) ihre Steuerfreiheit ausdrücklich festgelegt wird. Oftmals wird zwar die Steuerfreiheit normiert, aber die entsprechenden Ausgaben, für die die Förderung gewährt wird, werden ausdrücklich als „nicht abzugsfähig“ bezeichnet, womit von der Auswirkung her leide keine echte Steuerfreiheit gegeben ist. Dies ist insbesondere bei sämtlichen Investitionsförderungen der Fall. Bis auf den Härtefallfonds sind sämtliche Unterstützungsleistungen in Corona Zeiten als steuerpflichtige Einnahme zu werten. Festgehalten wird jedoch, dass es nie zu einer Umsatzsteuerbelastung für Zuschüsse/Förderungen kommen kann, da diesen keine direkte Leistung entgegensteht.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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