Werkvertrag oder doch Dienstvertrag? Eine heikle Frage, über die bereits unzählige Bücher geschrieben wurden. Oftmals eine knifflige Einzelentscheidung, weil viele (unterschiedliche) Kriterien einmal in die eine, dann in die andere Richtung weisen und viel Subjektivität im Spiel ist. Grundsätzlich wäre ein Werkvertrag dann gegeben, wenn – unabhängig vom Leistungserbringenden – ein bestimmtes Werk (z.B. das Führen eines Prozesses durch einen Rechtsanwalt oder die Erstellung der Buchhaltung durch einen Steuerberater) gefordert ist. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Vorgehen, sondern dies liegt allein im Ermessen des Rechtsanwaltskanzlei oder des Steuerberatungsbüros. Anders der Angestellte in diesen Büros, der auf Grund seines Dienstvertrages zur persönlichen Leistungserbringung in seiner Dienstzeit und – üblicherweise – mit Arbeitsmitteln des Dienstgebers verpflichtet ist.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
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