Für betrieblich veranlasste Reisetätigkeiten stehen sogenannte Diäten in Form von Tages- und Nächtigungsgeldern zu. Falls für das Unternehmen bereits vor der tatsächlichen Betriebsgründung Reisetätigkeiten notwendig waren, sind diese selbstverständlich auch schon abzusetzen. Wichtig ist daher, ab der Absicht, ein Unternehmen zu eröffnen, jede Reise (Datum/Ort/Person/Grund) aufzuzeichnen und plausible Begründungen für die Kontaktnahme zu haben (wie etwa Betriebsbesichtigungen, etc.). Werden berufliche Reisen ins Ausland vorgenommen dann gibt es hierfür erhöhte Sätze. Der Stundensatz für Fahrten in Österreich, welche mindestens 25 Kilometer vom Betriebssitz entfernt sind, sowie mindestens 3 Stunden andauern, ist € 2,20 pro Stunde für maximal 12 Stunden pro Tag. Zusätzlich zum Taggeld können auch pauschale Nächtigungskosten von € 15 pro Nacht angesetzt werden, falls es keine Hotelrechnungen vorzuweisen gibt.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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